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Seminar „Sachkundige Aufsichtsperson für Versammlungsstätten (komm)“

Die Sicherheit von Gästen und Akteuren bei Veranstaltungen ist oberstes Gebot. Welche gesetzlichen Anforderungen Agenturen, Veranstalter, Betreiber von Veranstaltungseinrichtungen und das aufsichtführende Personal dafür erfüllen müssen, ist in den existierenden Versammlungsstättenverordnungen (VStättVO) und weiteren Rechtsvorschriften verankert.

 

Alle erforderlichen Maßnahmen zur Veranstaltungs- und Arbeitssicherheit, zur Vorbeugung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine erste Hilfe müssen gewährleistet werden können. Voraussetzung ist, eine sachkundige, aufsichtführende Person mit einer entsprechenden Qualifikation zu bestimmen. Das Studieninstitut für Kommunikation bietet dazu die zweitägige Weiterbildung „Sachkundige Aufsichtsperson für Versammlungsstätten (komm)“ an.

 

Vermittelt werden hier die gesetzlichen Anforderungen und Vorgaben (z.B. GUV-V C1, BGV C1, MVStättV), Wissen zur sicheren Durchführung von Veranstaltungen sowie praktischen Hilfestellung bei der Bewertung von Risiken und rechtzeitigem Erkennen von Gefahren im Zusammenhang mit der eingesetzten Technik. Praxisbeispiele runden das zweitägige Seminar ab.

 

Termin: 7. bis 8. November 2013 in Düsseldorf.

Referent: Jochen Schneider (Meister für Veranstaltungstechnik, Mitglied des Prüfungsausschusses für die Ausbildung Fachkraft für Veranstaltungstechnik (IHK) der IHK Berlin, Fachdozent).

 

Anmeldungen telefonisch unter 0211/77 92 37-0 oder per E-Mail an beratung@studieninstitut.de.

 

www.studieninstitut.de

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