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VBG informiert über Gefahren durch Scheinwerfer

Wer oft im Rampenlicht steht und vom Licht der Scheinwerfer angestrahlt wird, kann seine Haut schädigen. Das erklärt die gesetzliche Unfallversicherung VBG vom 5. bis 8. April 2016 auf der Prolight + Sound in Frankfurt.

 

Die VBG berät u.a. über die fotobiologische Gefährdung durch Scheinwerfer. So kann beispielsweise die optische Strahlung von Entladungs- oder LED-Lichtquellen sowohl eine Gefahr für die Haut als auch die Augen darstellen. „Schuld daran ist zum einen die UV-Strahlung der Scheinwerfer und zum anderen ein zu hoher Blaulichtanteil“, erklärt Johannes Heinz, Präventionsexperte des Sachgebiets Bühnen und Studios der VBG. „Es ist deshalb wichtig, dass der vom Hersteller angegebene Mindestabstand zum Scheinwerfer eingehalten wird. Außerdem sollte der direkte Blick in die Lichtquelle vermieden werden.“

 

2015 trat eine neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft. Sie regelt die Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln wie z.B. Beleuchtungs- und Oberlichtzüge, Drehbühnen und Drehscheiben, Elektrokettenzüge, Flugwerke, Kamerakrane, Schutzvorhänge oder Stative. Interessierte können sich zum Thema Prüfanforderungen am Messestand der VBG beraten lassen.

 

www.vbg.de

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