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Versicherungsschutz bei Weiterbildung

Bei beruflicher Weiterbildung besteht Unfallversicherungsschutz. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG hin. Nehmen Beschäftigte auf Veranlassung des Arbeitgebers an Seminaren oder Weiterbildungsmaßnahmen teil, sind sie wie bei der täglichen Arbeit gesetzlich unfallversichert. Dies gilt auch für Beschäftigte der VBG-Mitgliedsunternehmen, die an VBG-Seminaren zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz teilnehmen.

 

Es ist dabei unerheblich, ob das Seminar vom Betrieb oder von einem externen Bildungsträger durchgeführt wird. In beiden Fällen greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Ob das Seminar im eigenen Unternehmen, einem Bildungsinstitut oder den Räumlichkeiten eines Hotels stattfindet, ist dabei ebenfalls nicht relevant. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Zeit des Seminars selbst sowie auf die An- und Abreise. Im Falle eines Unfalls ist dann immer die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zuständig, der der Arbeitgeber angehört.

 

Auch für Beschäftigte, die aus eigener Initiative und auf eigene Kosten an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen, besteht Versicherungsschutz. Entscheidend ist, dass die Weiterbildung die beruflichen Chancen verbessert und nicht nur rein privaten, hobbymäßigen Interessen dient. Versicherungsschutz genießen auch Arbeitssuchende, die eine von der Bundesagentur für Arbeit geförderte berufliche Weiterbildung absolvieren. Zuständiger Unfallversicherungsträger ist hier die für die Bildungseinrichtung zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

 

www.vbg.de

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