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EVVC bezieht Stellung zur Sicherheit bei Großveranstaltungen

EVVC bezieht Stellung zur Sicherheit bei Großveranstaltungen

Nachdem österreichische Behörden einen mutmaßlichen Terroranschlag verhindern konnten und im Zuge dessen die drei Wien-Konzerte von Taylor Swift abgesagt wurden, ist die Sicherheit bei Großveranstaltungen einmal mehr in aller Munde. René Tumler (Foto), Geschäftsführer des Europäischen Verbandes der Veranstaltungs-Centren (EVVC) stellt zur Wahrung der Sicherheit in den Veranstaltungslocations auch Forderungen an die Politik.

 

Für die im EVVC organisierten Arenen, Hallen und Stadien sei klar: Die Gewährleistung der Sicherheit aller Besucher und Mitarbeiter ist das zentrale Anliegen bei der Durchführung von (Groß-)Veranstaltungen. Viele Veranstaltungsstätten in Mitteleuropa investieren daher seit langem in effiziente Sicherheitstechnik und -konzepte.

 

Dass aber auch das kein verlässlicher Garant für eine sichere Veranstaltung sei, werde leider immer wieder deutlich. Der Fall der nun abgesagten Taylor-Swift-Konzerte in Wien zeige einmal mehr: Gerade bei Großveranstaltungen im Kultur-, Sport- oder auch Business-Sektor ist die Kooperation mit den regionalen und überregionalen Behörden essenziell.

 

Aus Sicht von René Tumler müsse die Politik auch den Weg für neue Sicherheitstechnologien frei machen: „Wir haben mittlerweile die Möglichkeit, in Veranstaltungsstätten Kameras in Verbindung mit Künstlicher Intelligenz einzusetzen. Um moderne Technologien wie diese zukünftig nutzen zu können, bedarf es einer gesetzlichen Grundlage und Förderung seitens der handelnden Politik.“

 

Auch zur bestehenden Gesetzeslage zu Ausbildung und Einsatz von Security-Mitarbeitern bezieht der EVVC Stellung. Als Alternative zum aktuellen §34a der Gewerbeordnung (Bewachungsgewerbe) fordert der Verband eine gezielte niederschwellige Ausbildung für die Sicherheit von Veranstaltungen. Auch das geplante Sicherheitsgewerbegesetz der deutschen Bundesregierung geht für Geschäftsführer René Tumler in die falsche Richtung.

 

„Die Bewachungstätigkeit bei einer Veranstaltung muss eindeutig definiert sein und sich klar von anderen Serviceleistungen, wie beispielsweise der Ticketkontrolle, abgrenzen. Hier bleibt der aktuelle Gesetzesentwurf zu unklar“, so Tumler. „Auch erachten wir es für zielführender, Sicherheitskonzepte nach der Art der Veranstaltung und nicht nach der Anzahl der Teilnehmenden zu erarbeiten.“

 

(Foto: Christof Mattes/EVVC)

 

www.evvc.org

 

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