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Lieberberg setzt sich vor Gericht gegen Ticket-Reseller Ventix durch

Hamburg/München. Die Marek Lieberberg Konzertagentur und die beiden Veranstalterverbände Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (idkv) und Verband der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD) haben einen gerichtlichen Erfolg gegen den Ticket-Schwarzmarkt erzielt: Das Landgericht München hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren dem Internet-Ticketportal Ventix der Firma Smartfox Media den Handel mit Tickets untersagt, die Smartfox im "Schleichbezug" direkt aus dem Vertriebssystem der Konzertagentur "erwirbt oder durch Dritte erwerben lässt", so die Verbände.
Das Verfahren vom 6. Mai dieses Jahres lief im Zusammenhang mit der aktuellen Depeche-Mode-Tournee "Tour Of The Universe". Bei den Verkäufen über die Vorverkaufsstellen des einzig autorisierten Ticketvermarkters CTS Eventim wurde in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Konzertagentur der gewerbliche Weiterverkauf der Konzertkarten für diese Tournee ausdrücklich ausgeschlossen. Dennoch hatte Smartfox nach Beginn des offiziellen Vorverkaufs große Kartenkontingente zu stark überhöhten Preisen für die Konzerte der "Tour Of The Universe" im Internet angeboten. Der Veranstalter hatte sich mit einer Einstweiligen Verfügung dagegen zur Wehr gesetzt, die bezüglich der im Wege des Schleichbezugs erworbenen Karten nun vom Landgericht München bestätigt wurde.
Die Verbände hatten die Marek Lieberberg Konzertagentur, die die Deutschland-Konzerte der Band exklusiv veranstaltet, in dem Verfahren unterstützt. VDKD-Justitiar Prof. Dr. Johannes Kreile erläutert: "Zahlreiche kommerzielle Ticketbörsen handeln auf Kosten der Fans und der Künstler, indem sie Karten zu stark überhöhten Preisen anbieten und für eine künstliche Verknappung sorgen. An diesen Mehreinnahmen sind weder die Künstler noch die Konzertveranstalter, welche das unternehmerische Risiko tragen, beteiligt und Fans können sich angesichts überteuerter Eintrittkarten nicht unbedingt den Besuch weiterer Konzerte erlauben. Beide Verbände, idkv und VDKD, setzen sich vor diesem Hintergrund bereits seit längerem für faire und publikumsfreundliche Ticketpreise ein."
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Smartfox Eintrittskarten für Konzerte der Depeche Mode Tournee unter Verschleierung der Wiederverkaufsabsicht selbst oder durch Dritte von offiziellen Vorverkaufsstellen erworben hat beziehungsweise hatte erwerben lassen. Smartfox habe damit gezielt und wettbewerbswidrig das Vertriebskonzept der Marek Lieberberg Konzertagentur behindert.
Bereits im September 2008 hatte der BGH in einem Grundsatzurteil klargestellt, dass Tickethändler, die unter Täuschung über ihre Wiederverkaufsabsicht Karten von autorisierten Vorverkaufsstellen erwerben, um diese, auch gegen die AGB des Veranstalters, gewerblich weiter zu veräußern, einen wettbewerbswidrigen "Schleichbezug" begehen.
Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung stellte das LG München nun zudem klar, dass nach seiner Auffassung für die Frage eines unlauteren Schleichbezugs entscheidend sei, ob die Eintrittskarte vom ersten Käufer trotz ihm bekannter entgegenstehender AGB mit der Absicht des gewerblichen Weiterverkaufs erworben wurde. Der Verkauf so erworbener Karten sei wettbewerbswidrig, unabhängig davon, ob der Dritte sie anschließend selbst oder über ein Ticketportal verkaufe.
Gegen dieses Urteil kann Smartfox Media Berufung einlegen.
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