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Sachverständigenprüfung für Traversenlifte bei LMP

Sachverständigenprüfung für Traversenlifte bei LMP

Die regelmäßige Prüfung von Liften in der professionellen Veranstaltungstechnik ist verpflichtend. Neben der Sichtprüfung, die vor jedem Einsatz zu erfolgen hat, gibt es gesetzliche Fristen, die in der BGV C1 geregelt sind. Jeder Lift muss demnach einmal im Jahr von einem Sachkundigen komplett geprüft werden.

 

Zudem empfehlen die meisten Hersteller einen gleichzeitigen Austausch der Verschleißteile wie dem Stahlseil, der bei dieser Gelegenheit in der LMP-Servicewerkstatt erfolgen kann. Nach spätestens vier Jahren steht die Prüfung durch einen ermächtigten Sachverständigen an. Alle Prüfungen sind ausführlich im Prüfbuch zu dokumentieren, welches auf Verlangen vorzulegen ist.

 

Die LMP-Servicewerkstatt führt beide Prüfungen durch - auf Wunsch inklusive Transport. Am 8. März 2018 wird bei LMP die vierjährige Sachverständigenprüfung durchgeführt. Die jährliche Sachkundigenprüfung wird weiterhin täglich vorgenommen.

 

www.lmp.de

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