Aktuelle News & Schlagzeilen

Beitragsfuß zur gesetzlichen Unfallversicherung VBG bleibt stabil

Der VBG-Vorstand hat entschieden: Der Beitragsfuß der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte bleibt wie im Vorjahr bei 3,90 Euro (2017: 3,90 Euro). Für das Jahr 2019 müssen die Unternehmen wegen der konjunkturellen Eintrübung und steigenden Kosten mit einem deutlich höheren Beitragsfuß rechnen.

 

Für zahlreiche Kleinunternehmen gilt der Mindestbeitrag, dieser liegt derzeit bei 48 Euro pro Jahr. Der Jahresbeitrag für die freiwillige Versicherung im Ehrenamt betrug für 2018 3,40 Euro und erhöht sich im Jahr 2019 auf 3,50 Euro je Versicherungsverhältnis.

 

Der Beitragsfuß zur Lastenverteilung nach Entgelten beträgt 2,1066 Euro je 1.000 Euro Entgeltsumme, wobei für die Lastenverteilung nach Entgelten 2018 ein Freibetrag von 219.500 Euro Arbeitsentgelt gilt. Der Beitragsfuß zur Lastenverteilung nach Neurenten liegt bei 0,3447 Euro je 1.000 Beitragseinheiten. Ein Freibetrag zur Lastenverteilung nach Neurenten ist nicht vorgesehen.

 

www.vbg.de

© 1999 - 2024 Entertainment Technology Press Limited News Stories