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THM vergibt Professur für AV-, Medien- und Veranstaltungstechnik

THM vergibt Professur für AV-, Medien- und Veranstaltungstechnik

Die Technische Hochschule Mittelhessen (THM) möchte am Campus Gießen im Fachbereich Management und Kommunikation (MuK) eine so genannte W2-Professur mit dem Fachgebiet "AV- und Medientechnik/Veranstaltungstechnik" baldmöglichst besetzen.

Mit über 18.000 Studierenden gehört die THM zu den größten Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Deutschland. "Zur Verstärkung unseres Kollegiums der Studiengänge "Eventmanagement & -technik" (B.Sc.) sowie "Strategische Live Kommunikation" (M.Sc.) suchen wir derzeit eine Persönlichkeit mit fundierter Praxiserfahrung in der AV- und Medientechnik bzw. Veranstaltungstechnik. Man muss das Berufungsgebiet in Forschung und Lehre (auch in den Grundlagenveranstaltungen) vertreten und ggf. die Lehrveranstaltungen auch in englischer Sprache abhalten", so Prof. Axel Barwich.

Bei den Voraissetzungen hat die THM klare Vorstellungen: Die Bewerberin/der Bewerber hat ein Studium der Physik, Informatik oder ein einschlägiges Ingenieurstudium abgeschlossen. Erwartet werden Kenntnisse in den Bereichen Netzwerktechnik und Medianetzwerke (z. B. AVB, Dante, Artnet), allgemeine Veranstaltungstechnik, Videotechnik und naturwissenschaftliche Grundlagen für die Gewerke der Veranstaltungstechnik. Wünschenswert sind Kenntnisse in der Softwareentwicklung z. B. für mobile Endgeräte und Client-Server Systeme.

Durch den Bezug der Promotion zur Widmung sowie durch einschlägige aktuelle Veröffentlichungen wird grundsätzlich die wissenschaftliche Qualifikation nachgewiesen. Fähigkeiten zur Motivation für eine praxisorientierte Lehre und Freude im Umgang mit Studierenden - nach Möglichkeit nachgewiesen - sind ebenfalls Einstellungsvoraussetzungen. 

Als Technische Hochschule steht der Praxisbezug im Fokus der Ausbildung der Studierenden, so dass erfolgreiche einschlägige praktische Tätigkeiten in der Industrie bzw. in der industrienahen Forschung, beispielsweise in der Führung von wissenschaftlichen Arbeitsgruppen, unabdingbar sind. Prof. Axel Barwich weiter: "Wir erwarten von unseren Professorinnen und Professoren Engagement und Initiative durch hohe Präsenz an der Hochschule und eine intensive Betreuung der Studierenden sowie der damit verbundenen Bereitschaft zu einem Wohnortwechsel in den Raum Gießen. Zudem sollte eine Befähigung und Neigung zur Forschung und Einwerbung von Drittmitteln vorliegen. Erwartet wird auch eine kontinuierliche Weiterbildung in Fachwissenschaft und Hochschuldidaktik, die Übernahme von Verantwortung im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung und die Beteiligung an internationalen Aktivitäten der Hochschule. Gelehrt wird an allen Hochschulstudienorten (bei entsprechendem Bedarf), eine hohe Präsenz der Lehrenden an der Hochschule wird ebenfalls vorausgesetzt.

Die THM bietet den Professorinnen und Professoren eine Einarbeitung durch Teilnahme an hochschuldidaktischer Grundschulung, ein leistungsorientiertes Entgelt, eine angenehme und kollegiale Atmosphäre. Zudem besteht die Möglichkeit der Mitarbeit in den Kompetenzzentren mit fächerübergreifender praxisbezogener Forschung sowie zu Tätigkeiten in der Weiterbildung.

Formale Einstellungsvoraussetzungen


Formale Mindestvoraussetzungen für die Berufung gemäß § 62 des Hessischen Hochschulgesetzes sind: abgeschlossenes Hochschulstudium, Promotion, pädagogische Eignung, zusätzliche wissenschaftliche Leistungen oder besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches. 


Die Stelle steht unbefristet zur Verfügung. Bei der ersten Berufung auf eine Professur erfolgt die Einstellung zunächst in einem Beamtenverhältnis auf Probe bzw. in einem unbefristeten Angestelltenverhältnis. Im Übrigen wird auf § 61 Hessisches Hochschulgesetz Bezug genommen.

"In diesem Bereich besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Wir begrüßen - nicht nur deshalb - ausdrücklich die Bewerbungen qualifizierter Frauen", so Barwich.

Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Qualifikation besonders berücksichtigt. 

"Wir freuen uns auf nicht elektronische (!) Bewerbungen, die unter Angabe der Referenznummer "B19-015" bis zum 5. August 2019 an den Präsidenten der Technischen Hochschule Mittelhessen, Wiesenstraße 14, 35390 Gießen, gerichtet werden können. Übrigens: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist uns ein Anliegen. Im Rahmen des audits "familiengerechte Hochschule" arbeiten wir an der Weiterentwicklung entsprechender Strukturen.

www.thm.de

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