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Corona: Einstufung von Messen als Freizeiteinrichtungen laut AUMA „unverständlich“

Messen in Deutschland sollen ab Anfang November für vier Wochen geschlossen werden. Dies haben am 28. Oktober 2020 die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Bundesländer neben vielen anderen Maßnahmen vereinbart, um die starke Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.

 

„Die deutsche Messewirtschaft respektiert grundsätzlich, dass viele Branchen dazu beitragen müssen“, betont Jörn Holtmeier, Geschäftsführer des AUMA - Verband der deutschen Messewirtschaft, zwar. Der im September 2020 begonnene Neustart der Messewirtschaft, von dem viele Branchen profitieren, werde dadurch aber unterbrochen und erheblich verzögert, weit über den geplanten Stillstand von vier Wochen hinaus.

 

Von Seiten der Aussteller drohe laut AUMA ein Verlust an Vertrauen in die Planbarkeit von Messebeteiligungen, aber auch in die Entscheidungen der Politik. Denn es sei sehr irritierend, dass Messen als einzige Business-orientierte Events betroffen sind. Unverständlich sei insbesondere, dass Messegelände als Freizeit-orientierte Einrichtungen bezeichnet würden. Ein Großteil der Messen seien Business-to-Business-Veranstaltungen, und auch Publikumsmessen dienten in erster Linie dem Verkauf und der Kundeninformation.

 

Der AUMA erwarte, dass Messen kurzfristig wieder aus dem Zusammenhang mit Freizeit-orientierten Einrichtungen und Veranstaltungen herausgenommen werden, spätestens bei der Überprüfung der aktuellen Beschlüsse Mitte November. „Die deutsche Messewirtschaft braucht dringend Planungssicherheit, auch damit ihre internationale Bedeutung nicht beschädigt wird. Eine Gleichstellung von Messen mit dem Groß- und Einzelhandel ist mehr als berechtigt. Beides findet in ähnlich strukturierten Räumen statt und hat weitgehend identische Funktionen“, so Holtmeier.

 

www.auma.de

 

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