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Corona: Forum Musikwirtschaft begrüßt außerordentliche Wirtschaftshilfe, fordert aber Nachbesserungen
Das Forum Musikwirtschaft begrüßt die angekündigte außerordentliche Wirtschaftshilfe zur Entschädigung finanzieller Ausfälle aufgrund von Unternehmensschließungen zur Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie. Bei dem „durchaus beachtlichen Entschädigungsbeschluss“ fielen jedoch zahlreiche Unternehmen der Musikwirtschaft sowie Künstler und Urheber durch das Hilfe-Raster. Das Forum erwarte daher, dass durch die Ausgestaltung des Beschlusses sichergestellt wird, dass alle Unternehmen, die durch den neuen Lockdown unmittelbar oder auch nur mittelbar betroffen sind, ebenfalls durch den Beschluss begünstigt werden.
Es sei erfreulich, dass die Politik die existentielle Not der durch die Corona-Krise besonders betroffenen Wirtschaftszweige erkannt hat und zur Kompensation der durch den aktuellen Lockdown entstehenden Einnahmeverluste eine Entschädigung anbietet. Der angekündigte Erstattungsbetrag von bis zu 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats bzw. der Obergrenze der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben sei „durchaus großzügig“.
Der aktuelle Beschluss zur Entschädigung finanzieller Ausfälle im November bedürfe notwendiger Korrekturen. Alle Bereiche der Musikwirtschaft seien wirtschaftlich sehr eng verzahnt und voneinander abhängig. Fänden beispielsweise keine Konzerte statt, hätten auch die Künstler keine Gagen. Wo nichts aufgeführt und abgespielt werde - Konzerte nicht stattfinden und Bars sowie Clubs geschlossen sind - könne auch nichts für die Verwertung der Werke eingenommen und an die Urheber und Musikverlage ausgeschüttet werden. Auch der Bereich der klassischen, der sogenannten E-Musik, werde erneut hart getroffen: Die Schließung von Konzerthäusern, Opern, Theatern und anderen Bühnen bringe einen erneuten Ausfall von Honoraren, Provisionen, Mietmaterialgebühren und sonstigen Einnahmen für zeitgenössische Autoren und klassische Musikverlage sowie Künstlervermittler mit sich. Im Umfeld der Konzerte würden keine Merchandising-Produkte verkauft und Veröffentlichungsstrategien für neue Aufnahmen inklusive der in diesem Umfeld aufgewandten Produktions- und Werbemittel negativ beeinflusst. Diese gegenseitige Abhängigkeit aller Sektoren der Musikwirtschaft veranschauliche die auch mittelbaren Auswirkungen von Lockdown-Maßnahmen auf Unternehmen und Unternehmer, deren Geschäftstätigkeit nicht unmittelbar von den Maßnahmen betroffen ist.
Das Forum Musikwirtschaft fordert daher: die Anerkennung eines fiktiven Unternehmerlohns in Höhe von 2.500 Euro (der Begriff „Soloselbstständige“ müsse dabei in „Selbstständige Einzelunternehmer und Personengesellschaften“ verändert werden); dass die Entschädigung tatsächlich allen auch nur mittelbar von den aktuellen Maßnahmen betroffenen Unternehmen gewährt werden (dazu zählten neben den Veranstaltern Künstler, Musikautoren, Labels, Musikverleger, Künstlervermittler, Hersteller, Vertriebe und der Fachhandel von Musikinstrumenten und Musikequipment sowie von dem Wirtschaftszweig abhängige Dienstleistungs- und Zulieferbetriebe); alternativ als Berechnungsgrundlage für die Höhe der Entschädigung den durchschnittlichen Jahresumsatz zugrunde zu legen (die Berechnung möglicher Hilfen, rein auf Basis des Novembers 2019 als Vergleichsmonat, werde den Tätigkeitsstrukturen der Musikwirtschaft nicht gerecht - insbesondere die Unternehmen der Musikwirtschaft unterlägen häufig erheblichen temporären/saisonalen Einnahmeschwankungen, sodass sich konkrete Zeiträume nicht vergleichen ließen).
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