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Corona: Veranstaltungswirtschaft fordert Korrekturen des Regierungsbeschlusses

Die maßgeblichen Verbände der Veranstaltungswirtschaft begrüßen den von der Bundesregierung angekündigten Beschluss zur Entschädigung finanzieller Ausfälle aufgrund der bevorstehenden Unternehmensschließungen zur Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie. Die bisherige Fassung sei allerdings weitgehend missverständlich und greife zu kurz. Die Effizienz des Beschlusses hänge daher von dessen konkreter Ausgestaltung ab. Auch über die von der Veranstaltungsbranche geforderten Sonderhilfen zur Bewältigung der milliardenschweren bereits eingetretenen und noch zu erwartenden Schäden müsse nun schnell entschieden werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Aktionsbündnisses #AlamstufeRot.

 

Der angekündigte Erstattungsbetrag von bis zu 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats bzw. der Obergrenze der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben sei ein erster Schritt. Der Beschluss zeige, dass die Politik die existentielle Not des Wirtschaftszweiges „endlich erkannt“ habe. Damit diese Hilfe jedoch tatsächlich dort ankommt, wo sie dringend benötigt wird, bedürfe es einer umsichtigen und praxisorientierten Ausgestaltung des Hilfeprogramms. Dazu hatten die Wirtschaftsverbände in einer Stellungnahme an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz bereits detaillierte Vorschläge unterbreitet. Vor allem bedürfe es nun dringend der seit Beginn der Corona-Krise geforderten Sonderhilfe für die Veranstaltungsbranche.

 

Die aktuellen Lockdown-Maßnahmen verlangten sowohl der Gesellschaft als auch der Wirtschaft erhebliche Opfer ab, so das Aktionsbündnis weiter. Aus Sicht der Veranstaltungswirtschaft sei es zwar verständlich, dass Bund und Länder durch die schnell steigende Zahl der Infizierten in Deutschland und die teilweise dramatische Lage in den Nachbarländern einem enormen Handlungsdruck unterliegen. Allerdings sei nicht ohne weiteres nachvollziehbar, wieso vor allem der Freizeit- und Unterhaltungsbereich „derart umfassend in der Berufsausübung beschränkt“ werde. Dies sei umso unverständlicher, da zahlreiche Unternehmen bereits professionelle - zum Teil überobligatorische - Hygienekonzepte entwickelt und seit Monaten umgesetzt hätten. Auf dieser Grundlage seien auch Veranstaltungen geplant und Investitionen getätigt und zumindest im Rahmen des Machbaren Anstrengungen unternommen worden, um ein kleines Stück aus der Krise herauszukommen. Es stelle sich daher die Frage, ob mit dem aktuellen Lockdown ein „derartig pauschaler ‘Rundumschlag’“ vor allem im Freizeitbereich ohne ein Abstellen auf bereits vorhandene Infektionsschutzmaßnahmen tatsächlich erforderlich war. Es müsse damit gerechnet werden, dass viele Unternehmen die Maßnahmen rechtlich auf ihre Angemessenheit überprüfen lassen.

 

Für die Unternehmen der Veranstaltungsbranche werde die aktuelle Situation laut #AlamstufeRot noch dadurch erschwert, dass eine Umsetzung der Maßnahmenempfehlungen durch die Länder noch nicht erfolgt ist. Rechtlich bindende Verordnungen der einzelnen Bundesländer lägen noch nicht vor. Aufgrund des Föderalismus werde die Veranstaltungswirtschaft damit rechnen müssen, dass die Länder Abweichungen zur Empfehlung des Bundes beschließen und „damit jegliche bundesweite Veranstaltungsplanung unmöglich“ werde.

 

Die Hauptforderung der Veranstaltungswirtschaft besteht weiterhin darin, dass die Bundesregierung vollumfänglich das geforderte branchenspezifische Sonderhilfeprogramm umsetzt. Nur so könnten tausende Unternehmen und Solo-Selbständige vor dem endgültigen wirtschaftlichen Kollaps gerettet werden. Das von den Berufsverbänden des Wirtschaftszweigs - BDKV, BSM, BVD, EVVC, FAMAB, ISDV, LiveKomm und VPLT - erarbeitete Programm liege der Regierung vor. Auf eine zugesagte Antwort warteten die Verbände allerdings seit längerem.

 

Der aktuelle Beschluss zur Entschädigung finanzieller Ausfälle im November bedürfe zur Wahrung der Interessen der Veranstaltungswirtschaft notwendiger Korrekturen. Ohne einen differenzierten Blick auf die sehr heterogene Branche sowie klarere Definitionen der Bezugsberechtigten würden die Hilfen nicht zielgerichtet greifen und nicht dort ankommen, wo sie dringend benötigt werden. Die Verbände des Wirtschaftszweigs haben der Politik angeboten, ihre Expertise und ihre Branchenkenntnis bei der Definition der begünstigten Wirtschaftsbereiche in Anspruch zu nehmen.

 

www.alarmstuferot.org

 

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