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Corona: CTS Eventim begrüßt Beschluss der Bundesregierung zur Gutscheinlösung
„Wir begrüßen die Initiative des Bundeskabinetts zum Erlass einer Gutscheinregelung für Kultur-, Konzert-, Sport- und Freizeitveranstaltungen. Kultur ist systemrelevant, und der heute von der Regierung beschlossene Gesetzvorschlag bringt dringend notwendige Ergänzungen zum geltenden Veranstaltungs-Vertragsrecht, die die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie für Veranstalter und damit für die gesamte deutsche Kulturbranche abmildern“, kommentiert CTS-Eventim-CEO Klaus-Peter Schulenberg.
„Der Beschluss ist ein ganz wichtiger Schritt zur Erhaltung der kulturellen Vielfalt in Deutschland. Zugleich ist die Gutscheinlösung Verbraucherschutz pur, denn sie erhält den Veranstaltern die lebensnotwendige Liquidität, die sie für einen Fortbestand während und jenseits der Coronavirus-Krise benötigen. Die Verbraucher werden damit vor andernfalls unvermeidlichen insolvenzbedingten Ausfällen geschützt“, so Schulenberg weiter.
Der Beschluss der Bundesregierung für eine Gutscheinregelung sieht vor, dass ein Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltung, die wegen der Covid-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, berechtigt ist, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein auszuhändigen.
Von der einfachen Gutscheinlösung profitieren Veranstalter, Künstler und Kunden. Den Fans bleibt zunächst einmal die Möglichkeit, ihre gebuchte Veranstaltung an einem Nachholdatum zu erleben. Ist eine Verlegung nicht möglich oder kann der Kunde diese nicht wahrnehmen, so kann der Gutschein für eine andere Veranstaltung desselben Veranstalters eingelöst werden. Findet sich bis zum 31. Dezember 2021 kein passendes Event, kann nach Ablauf dieser Frist die Erstattung des Eintrittspreises verlangt werden.
„Mehr Flexibilität geht nicht“, sagt Schulenberg. „Wir wissen, dass viele Fans das Recht behalten wollen, die gebuchte Veranstaltung besuchen zu können, auch wenn dies wegen der Coronavirus-Krise erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. Dies gilt natürlich umso mehr bei stark nachgefragten Top-Acts und besonders begehrten Veranstaltungen wie Festivals oder Festspielen.“
CTS Eventim wird nun in Absprache mit den Veranstaltern die Vorgaben des Beschlusses der Bundesregierung zur Gutscheinlösung umsetzen und die Kunden entsprechend kontaktieren.
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