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Corona: Kurzarbeit an Theatern und Orchestern - Bühnenverein und Künstlergewerkschaften schließen Tarifverträge ab
Der Deutsche Bühnenverein auf Arbeitgeberseite und die Künstlergewerkschaften Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA), Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer (VdO) und Deutsche Orchestervereinigung (DOV) haben sich auf die Einführung von Kurzarbeit an kommunalen Theatern und Orchestern geeinigt.
Angelehnt an den Tarifvertrag zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes für nicht-künstlerisch Beschäftigte kommunaler Betriebe sieht die Tarifeinigung vor, dass Betriebs- und Personalräte auf tariflicher Grundlage in Theatern und Orchestern auch für künstlerisch Beschäftigte Kurzarbeit vereinbaren können.
Die vom Arbeitgeber zu zahlenden Aufstockungen auf das Kurzarbeitergeld sehen bei niedrigeren Vergütungen mindestens 95 %, bei höheren Vergütungen mindestens 90 % des Nettogehalts vor; zusätzlich im Normalvertrag Bühne (NV Bühne) eine besondere soziale Komponente mit Aufstockung auf 100 % für künstlerische Beschäftigte mit geringer Gage. Der Tarifvertrag gilt rückwirkend ab 1. April 2020 bis zum Jahresende und schließt betriebsbedingte Kündigungen bzw. Nichtverlängerungsmitteilungen vorübergehend flächendeckend aus. Durch diese Maßnahme sollen die Einnahmeausfälle der Theater und Orchester während der Corona-Krise kompensiert und die Arbeitsplätze gesichert werden.
Der Tarifabschluss gilt für alle künstlerisch Beschäftigten an kommunalen Theatern und Orchestern nach dem Normalvertrag Bühne und dem Tarifvertrag für die Musiker in Konzert- und Theaterorchestern (TVK). Er betrifft also SchauspielerInnen, SängerInnen, TänzerInnen, MusikerInnen, aber auch zum Beispiel DramaturgInnen, InspizientInnen sowie BühnentechnikerInnen mit überwiegend künstlerischen Aufgaben und auf Produktionsdauer beschäftigte Gäste, soweit sie ArbeitnehmerInnen sind.
Für die Staatstheater und -orchester der Länder gilt diese Tarifeinigung nicht. Die Tarifgemeinschaft der Länder hat für ihre Beschäftigten in den Landesverwaltungen vorerst keine Kurzarbeit eingeführt.
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