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Corona: Musikwirtschaft fordert schnelles Hilfsprogramm
Die Verbände und Verwertungsgesellschaften der deutschen Musikwirtschaft fordern angesichts der Auswirkungen durch die Corona-Pandemie dringend ein staatliches Hilfsprogramm für alle Sektoren der Musikwirtschaft. Die bisher bereitgestellten Hilfsangebote des Bundes und der Länder seien zwar beeindruckend, jedoch in vielen Fällen nicht auf die in der Musikwirtschaft miteinander verzahnten Wertschöpfungsketten abgestimmt und damit bei weitem nicht ausreichend.
Das Überleben vieler Unternehmen der Musikwirtschaft könne nur durch gesonderte Maßnahmen gesichert werden, die sich am konkreten Bedarf orientieren. Insgesamt fürchteten derzeit rund 130.000 Selbstständige und Arbeitnehmer in der Musikwirtschaft um ihre Existenz. Die Branche erwirtschaftet einen Umsatz von 11,1 Milliarden Euro jährlich.
Zur Überbrückung der aktuellen Notlage fordert die Musikwirtschaft insgesamt 582 Millionen Euro nicht rückzahlbare staatliche Hilfe. Diese Summe entspreche nach internen Erhebungen rund zehn Prozent der zu erwartenden Einbußen der Musikwirtschaft, die sich bei einer sechsmonatigen Dauer der Covid-19 bedingten Maßnahmen auf annähernd fünfeinhalb Milliarden Euro belaufen würden. Grundlage des geforderten Hilfsprogramms ist ein bereits am 25. März 2020 von den Verbänden veröffentlichter Schadensbericht, in dem die in der Musikwirtschaft zu erwartenden Einnahmeausfälle für die betroffenen Bereiche beziffert und begründet wurden.
Der Finanzbedarf des benötigten Hilfsprogramms setze sich wie folgt zusammen: Musiker - 37 Mio. Euro; Musikclubs und kleinere Festivals - 44 Mio. Euro; Konzert- und TourneeVeranstalter und Künstlervermittler - 365 Mio. Euro; Große Festivals - 45 Mio. Euro; Urheber - 21 Mio. Euro; Musikverlage - 15 Mio. Euro; Musik-Label und Recorded Artists - 25 Mio. Euro; Musikinstrumente (Herstellung, Vertrieb, Handel) - 30 Mio. Euro. In Summe ergebe dies einen Betrag von 582 Mio. Euro. Die Musikwirtschaft werde auch im kommenden Jahr noch unter den negativen wirtschaftlichen Folgen der Pandemie leiden. Das geforderte Hilfsprogramm müsse daher nachhaltig aufgebaut sein, um auch in potentiellen späteren Notsituationen zur Verfu¨gung zu stehen.
Hinter der Forderung des Hilfsprogramms stehen der BDKV (Bundesverband der Konzert-und Veranstaltungswirtschaft e.V.), der BVMI (Bundesverband Musikindustrie e.V.), der BV Pop (Bundesverband Popularmusik e.V.), der DMV (Deutscher Musikverleger-Verband e.V.), der EVVC (Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V.), die GEMA (Gesellschaft fu¨r musikalische Auffu¨hrungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte), die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten), Livekomm (Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland e.V.), die SOMM (Society Of Music Merchants e.V.) und der VUT (Verband unabhängiger MusikunternehmerInnen e.V.).
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