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Corona: „Konjunkturpaket wird der Veranstaltungsbranche kaum helfen“

Die Koalition hat sich am 3. Jun i2020 auf ein umfassendes Konjunkturpaket im Gesamtvolumen von 120 Mrd. EUR geeinigt. Auch die dramatische Situation der Veranstaltungsbranche findet dort unter Punkt 13 Erwähnung: „Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt. Das Volumen des Programms wird auf maximal 25 Mrd. Euro festgelegt. Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt. Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend, wobei den Besonderheiten der besonders betroffenen Branchen wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, als Sozialunternehmen geführte Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schullandheime, Träger von Jugendeinrichtungen des internationalen Jugendaustauschs, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Reisebüros, Profisportvereinen der unteren Ligen, Schaustellern, Unternehmen der Veranstaltungslogistik sowie Unternehmen im Bereich um Messeveranstaltungen angemessen Rechnung zu tragen ist.“

 

„Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60% gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50% fortdauern“, heißt es weiter in dem Papier. „Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November und Dezember 2019 heranzuziehen. Erstattet werden bis zu 50% der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50% gegenüber Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70% können bis zu 80% der fixen Betriebskosten erstattet werden. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen. Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen. Überzahlungen sind zu erstatten. Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31. August 2020 und die Auszahlungsfristen am 30. November 2020.“

 

Nach Auffassung das FAMAB Kommunikationsverbandes e.V. sind diese Maßnahmen nur sehr begrenzt geeignet, die Situation der Unternehmen in der Veranstaltungswirtschaft nachhaltig zu verbessern und das bereits angekündigte Massensterben zu verhindern.

 

Dazu Jörn Huber, Vorstandsvorsitzender des FAMAB: „Grundsätzlich ist das mutige Handeln der Koalition natürlich zu begrüßen. Das ist aber leider auch das einzige Positive, was ich aus unserer Sicht zu den verabschiedeten Maßnahmen sagen kann. Aus dem Papier geht leider klar hervor, dass die politischen Entscheidungsträger noch immer nicht die spezifischen Problemstellungen einzelner Branchen erkannt haben und entsprechend zielgerichtet helfen wollen. Stattdessen wird nun mit der berühmten Gießkanne gearbeitet und irrwitzige Beträge großflächig verteilt. Dies wird den Unternehmen unserer Branche kaum helfen. Insgesamt müssen den getroffenen Entscheidungen aus Sicht unserer Branche leider erhebliche Mängel zugesprochen werden. Das Paket wird seine Wirkung auf unsere Branche weitgehend verfehlen. Nach wie vor steht eine Branche mit 120 Mrd. EUR Gesamtumsatz und fast 1 Mio. Arbeitsplätzen vor dem Ende. Es ist zu bezweifeln, dass diese Maßnahmen die drohende Insolvenz- und Kündigungswelle werden abwenden können. Eine frustrierende Erkenntnis nach Monaten des intensiven und durchaus konstruktiven Dialoges mit den politischen Entscheidungsträgern in Bund und Ländern.“

 

Konkret zu kritisieren seien die Bemessungsmonate April und Mai 2020 (Mindestschaden: 60% Umsatzverlust) sowie die Beschränkung des Maximalbetrags auf 150.000 EUR und drei Monate. Zudem geht dem FAMAB eine steuerliche Berücksichtigung von nur zwei Jahren (2019/2020) nicht weit genug. Eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes indes hält der Verband zwar an sich für begrüßenswert, allerdings müsse seitens der Politik erkannt werden, dass mit jedem Monat Komplettausfall für die Branche diese Maßnahme immer weniger sinnvoll werde. Es müssten Möglichkeiten geschaffen werden, dass Mitarbeiter trotz Kurzarbeit arbeiten dürfen, um wichtige Innovationsprojekte, Umweltprojekte, Prozessoptimierungen und Projekt-Planungsleistungen anstoßen zu können. Damit würde laut FAMAB die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen gesichert.

 

www.famab.de

 

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