Aktuelle News & Schlagzeilen

Corona: Mindestabstand bei Veranstaltungen laut BDKV wirtschaftlich nicht realisierbar

Während in Deutschland nach dem Lockdown erste Lockerungen stattfinden und von der Rückkehr zur Normalität gesprochen wird, sehen die deutschen Konzert-, Tournee- und Event-Veranstalter kein Licht am Ende des Tunnels.

 

„Mit einem geforderten Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen den Besuchern lässt sich keine Veranstaltung wirtschaftlich durchführen“, sagt Prof. Jens Michow, Präsident des Bundesverbands der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV). Der Verband hat daher ein Überbrückungsprogramm erarbeitet, über welches durch staatliche Zuschüsse eine Wiederaufnahme des Veranstaltungsbetriebs ermöglicht werden kann.

 

Von den Kulturministern der Länder und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien wurden am 20. Mai 2020 „Eckpunkte für Öffnungsstrategien weiterer kultureller Einrichtungen“ veröffentlicht. Darin wird zwar festgestellt, dass die Lage für die Kulturschaffenden und die einzigartige Vielfalt der Kultur in Deutschland bedrohlich sei. Auch wird in dem Papier eingeräumt, dass Theater, Opernhäuser, Konzertveranstalter, Festivals, Kleinkunstbühnen und Kinos mit ihrem breiten Veranstaltungsangebot eine verlässliche Perspektive benötigen. Aber es wird auch darauf hingewiesen, dass das Kunst- und Kulturleben schrittweise, „unter strikter Einhaltung des Gesundheitsschutzes“, wieder ermöglicht werden solle.

 

„Es ist für unseren Wirtschaftszweig eine Selbstverständlichkeit, dass auch bei Veranstaltungen der Infektionsschutz an allererster Stelle stehen muss“, so Michow. „Wenn dies aber nur durch Gewährleistung eines Mindestabstands möglich sein sollte, wäre dies für die Branche gleichbedeutend mit einer Fortdauer des aktuellen Veranstaltungsverbots. Die Politik wird dann entscheiden müssen, ob es ihr wichtig ist, dass die aktuellen Strukturen des Kulturbetriebs erhalten bleiben, oder ob in Kauf genommen wird, dass zahlreiche Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft, und damit der wesentliche Motor auch für zigtausende KünstlerInnen, der Krise geopfert werden. Sollte Ersteres der Fall sein, wird dies ohne Zuschüsse des Staates nicht gehen.“

 

Private Unternehmer seien auf die Wirtschaftlichkeit ihrer Arbeit angewiesen, erklärt Michow. Diese sei auf der Grundlage des Eckpunktepapiers in keiner Weise darstellbar. Die Kapazitäten der Spielstätten würden durch die Festlegungen von 100% auf 20% reduziert. Zusätzliche Hygienemaßnahmen sowie die in dem Eckpunktepapier geforderte Einrichtung von „Ticketing-Systemen, die flexibel einen automatischen Mindestabstand an den Ticketkassen ermöglichen“, würden zu einer Steigerung der Sach- und Personalkosten in Höhe von 20% führen. Damit entstünde den Veranstaltern unter Berücksichtigung einer Einnahme von 20% sowie eines Rohertrags von 10% ein Verlust in Höhe von 90% der möglichen Gesamteinnahme.

 

„Da dies nicht zumutbar ist, bedeutete ein Festhalten der Behörden an jenen Veranstaltungsbedingungen für einen unabsehbaren Zeitraum den weiteren Stillstand des Veranstaltungsgeschäfts. Von der vielzitierten ‚Rückkehr zur Normalität‘ kann damit für den Veranstaltungsbetrieb absolut nicht die Rede sein“, betont Michow. Der Verband fordert daher für die Zeit ab September 2020 ein Überbrückungsprogramm in Höhe von 3,75 Mrd. Euro für die Veranstaltungswirtschaft: „Ein Neustart des Veranstaltungsbetriebs unter Covid-19 Restriktionen ist nur möglich, wenn ein substanzieller Teil des Wertverlustes von der öffentlichen Hand auf der Grundlage eines Überbrückungsprogramms finanziert wird“, so Michow. Damit könnten Veranstaltungsunternehmen sowie die auf ihre Arbeit angewiesenen ausübenden KünstlerInnen, einschließlich aller vom Veranstaltungsbetrieb abhängigen Dienstleistungsbetriebe, unter zwangsläufig unwirtschaftlichen Bedingungen annähernd wirtschaftlich arbeiten. Daraus resultierende Einsparungen bei den Kosten für Kurzarbeitergeld, Überbrückungshilfen, Hartz IV und der Grundsicherung würden Teile der Kosten des Überbrückungsprogramms kompensieren.

 

Der BDKV weist darauf hin, dass das Programm keinesfalls das von dem bereits im April von den diversen Sektoren der Musikwirtschaft und damit auch der Veranstaltungswirtschaft geforderte Hilfsprogramm in Höhe von 582.27 Millionen Euro ergänzen oder ablösen soll. Michow: „Das Hilfsprogramm soll dazu dienen, die der Musikwirtschaft in den Monaten März bis August entstandenen und noch entstehenden Schäden zu kompensieren. Das hier erwartete Programm für die Veranstaltungsbranche soll die Voraussetzung dafür schaffen, dass unter Einhaltung geforderter Abstandsregeln wieder Konzerte und andere Events wirtschaftlich tragfähig durchgeführt können.“

 

Neben diesem Programm benötigten die Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft weitere Unterstützung für den Neustart in Form von Personal- und Fixkostenzuschüssen sowie Investitionszuschüssen für die im Zusammenhang mit den Hygienemaßnahmen notwendigen technischen Umrüstungen von Spielstätten. Auf der steuerrechtlichen Seite müsse die Möglichkeit von Verlustrückträgen aus den Jahren 2020 und 2021 bis zurück ins Jahr 2016 geschaffen werden.

 

www.bdkv.de

 

© 1999 - 2024 Entertainment Technology Press Limited News Stories