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Corona: Veranstaltungsbranche fordert Optimierung des Konjunkturprogramms
Die maßgeblichen Verbände der Veranstaltungswirtschaft (BDKV, EVVC, FAMAB, ISDV, LiveKomm, VPLT) fordern in Kooperation mit dem Aktionsbündnis #AlarmstufeRot weitreichende Anpassungen der im Konjunkturprogramm des Bundesministeriums für Finanzen geregelten Hilfen.
Das Hilfsprogramm sei nicht ausreichend, um dem von den Corona-Infektionsschutzmaßnahmen besonders hart betroffenen Wirtschaftszweig der Veranstalter, Spielstättenbetreiber und Veranstaltungsdienstleister wieder auf die Beine zu helfen. Zahlreiche Unternehmen stünden nach mehreren Monaten andauernder Veranstaltungsverbote vor dem wirtschaftlichen Aus und hätten keine Perspektive für ihre berufliche Zukunft.
In einem gemeinsam erarbeiteten Maßnahmenkatalog zeigen die Verbände auf, welche Teile des staatlichen Hilfsprogramms optimiert werden müssten. Bereits die Tatsache, dass mehrere Wochen nach Inkrafttreten des Programms erst weniger als 5% des zur Verfügung gestellten Hilfsbudgets abgerufen worden sei, mache deutlich, dass das Programm Schwachstellen habe und die Hilfen für viele Wirtschaftsbereiche nicht passgenau seien.
Die Kernforderungen der Wirtschaftsverbände bestehen in der Ausweitung des Kreises der antragsberechtigten Unternehmen, der Veränderung der Programmlaufzeit, dem Wegfall der Begrenzung der Förderungshöhe, der Erweiterung des Katalogs förderfähiger Kosten, der Ausdehnung des steuerlichen Verlustrücktrags und einer Modifikation der Kreditprogramme.
Der Kreis der Unternehmen, die von den Programmen profitieren können, ist nach Ansicht der Verbände „aufgrund der starren zeitlichen und arithmetischen Eintrittsvoraussetzung deutlich zu klein“. Es wird daher gefordert, diese Voraussetzungen deutlich zu flexibilisieren und den tatsächlichen Schadenszenarien anzupassen. Die aktuellen Programme haben eine Laufzeit von drei Monaten. Es sei unrealistisch, dass sich die in der Veranstaltungswirtschaft aufgrund der Infektionsschutzmaßnahmen entstandenen Einnahmeverluste und Schäden innerhalb eines so kurzen Zeitraums signifikant kompensieren ließen. Zwar habe die Regierung bereits die Verlängerung der Programme in Aussicht gestellt, den Unternehmen müsse allerdings durch die frühzeitige und deutliche Verlängerung der Laufzeiten „unverzüglich die unbedingt notwendige Existenzsicherheit“ gegeben werden.
Die Inanspruchnahme sämtlicher Hilfsprogramme dürfe aufgrund der Förderrichtlinien der EU noch immer den Betrag von 800.000 Euro nicht übersteigen. Dieser Betrag sei selbst bei verhältnismäßig kleinen Unternehmen aufgrund der immensen Umsatzeinbrüche und der Dauer des Schadenszeitraums nicht ausreichend. Die Bundesregierung müsse daher auf EU-Ebene darauf drängen, die rechtlich bereits vorgesehenen Möglichkeiten zur Aussetzung dieser Richtlinien zu erwirken.Die Möglichkeiten für Unternehmer und Unternehmerinnen, Hilfen zu bekommen, würden durch einen engen Katalog förderfähiger Kosten massiv beschränkt. Dem Grunde nach gleiche Aufwendungen würden an einigen Stellen ungleich behandelt („Leasing vs. Finanzierung vs. Mieten“). Da sich die Höhe der Überbrückungshilfe an der Höhe der Betriebskosten des Antragsstellers orientiert, könnten Soloselbstständige die Hilfe nicht in Anspruch nehmen, da sie nur in Ausnahmefällen Betriebskosten hätten. Es wird daher gefordert, den Katalog der förderfähigen Kosten tiefgreifend zu überarbeiten und der realen Situation der betroffenen Unternehmer und Unternehmerinnen anzupassen. Das System der Grundsicherung ermögliche es nicht, dass Unternehmen erhalten bleiben oder den veränderten wirtschaftlichen Bedingungen angepasst werden.
Es wurde bereits die Möglichkeit geschaffen, die steuerlichen Ergebnisse des Jahres 2020 und 2019 miteinander zu verrechnen. Diese Variante der finanziellen Hilfe wird von den Verbänden insbesondere mit Blick auf das vorgetragene Argument des Missbrauchs sehr begrüßt. Die Verrechnung der in den Vorjahren erzielten Gewinne mit den aktuellen Verlusten sei so nur für Unternehmen interessant, die in den zurückliegenden Jahren auch erfolgreich gewirtschaftet haben. Es wird allerdings gefordert, die Möglichkeiten des Verlustrücktrags auf mindestens fünf Geschäftsjahre auszuweiten.
Kritik üben die Verbände auch an den aktuellen Voraussetzungen für die Beantragung von Überbrückungskrediten. Es sei schon dem Grunde nach fragwürdig, ob Kredite überhaupt geeignet sind, um den von den Corona-Maßnahmen betroffenen Unternehmen aus der finanziellen Krise zu helfen. Die aktuell vorliegenden Darlehensprogramme seien es aufgrund ihrer Ausgestaltung jedenfalls nur in begrenztem Umfang. Da sich ein Ende der Veranstaltungsverbote nicht absehen ließe, müsse bereits jetzt davon ausgegangen werden, dass viele Kreditnehmer nicht imstande sein werden, aufgenommene Darlehen in den vorgesehenen Zeiträumen tilgen zu können.
Durch die Kombination aus Eigenkapitalverzehr und deutlicher Erhöhung des Fremdkapitals werde mit der branchenweiten Überschuldung der Unternehmen zu rechnen sein. Dass nicht schon längst zahlreiche Unternehmen Insolvenz angemeldet haben, sei allein der aktuellen Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zu verdanken. Es wird daher gefordert, die Kreditlaufzeiten deutlich zu verlängern, die Kreditzinsen zu senken und die Laufzeiten mit ausreichend tilgungsfreien Zeiträumen auszustatten. Zusätzlich müssten Möglichkeiten geschaffen werden, dass durch die Kreditaufnahme das Rating der betroffenen Unternehmen nicht belastet wird.
Nachdem die Regierung bereits erste Zeichen für ihren Willen zur Optimierung des aktuellen Programms gesetzt habe, müsse nun schnell eine passgerechte Umsetzung bedarfsgerechter Rahmenbedingungen erfolgen, sofern ein völliger Zusammenbruch der Veranstaltungswirtschaft abgewendet werden soll. Die gesamte Veranstaltungsbranche stehe nach einem nun schon sieben Monate andauernden faktischen Berufsverbot buchstäblich mit dem Rücken zur Wand. Die nächste „Bazooka“ müsse daher tatsächlich eine sein - ansonsten werde die Veranstaltungswirtschaft Deutschlands „vollständig und unwiederbringlich implodieren“, so die Verbände abschließend.
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