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Corona: Bund ermöglicht weiteres „Neustart Kultur“-Teilprogramm für Musikfestivals
Wie heute in einem gemeinsamen Pressegespräch mit Kulturstaatsministerin Monika Grütters erläutert, werden im Rahmen von „Neustart Kultur“ weitere sechs Millionen Euro für Musikfestivals bereitgestellt.
Das Programm „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur (Kleinst- und Eintagesmusikfestivals sowie sogenannte „Umsonst & Draußen“-Festivals) wird von der Initiative Musik umgesetzt. Am 25. Januar 2021 beginnt die zentrale Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche für die deutsche Musikwirtschaft mit der Förderberatung. Das Online-Antragsverfahren startet am 1. Februar 2021.
„Mit dem neuen Teilprogramm schließen wir eine bislang bestehende Lücke, denn auch Eintages- und ‘Umsonst & Draußen’-Festivals bieten wichtige Kulturangebote im gesamten Bundesgebiet“, erläutert Ina Keßler (Foto), Geschäftsführerin der Initiative Musik. „Gerade diese Musikevents sind essenzielle Bühnen für junge Talente zu Beginn ihrer Karrieren. In dem ‘Neustart Kultur’-Teilprogramm für Veranstalter*innen und Festivals, welches im Herbst 2020 gestartet ist, war diese wichtige Facette der Festivallandschaft noch nicht berücksichtigt worden.“
Die Fördermittel können als Zuschüsse für die Planung und Durchführung von Musikfestivals bis zum 31. Dezember 2021 genutzt werden. Die Höhe der maximalen Förderung ist unter anderem von der Antragskategorie abhängig. Die Einordnung erfolgt dabei anhand der Art des Festivals. Berücksichtigt werden die Durchschnittswerte der verkauften Eintrittskarten bzw. der Besucher*innen bei „Umsonst & Draußen“-Festivals in den Jahren 2017 bis 2019 und der Umsatz aus Kulturveranstaltungen der Antragstellenden.
Die Fördersumme beträgt bis zu achtzig Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung. Das Verfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden. Die maximale Fördersumme für Musikfestivals liegt bei 75.000 Euro. Antragsberechtigt sind Veranstalter*innen, die die inhaltliche, organisatorische und finanzielle Hauptverantwortung für die Produktion und Durchführung von Festivals in Deutschland übernehmen. Förderanträge können bis zum 31. Mai 2021 eingereicht werden.
(Foto: Stefan Wieland)
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