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Corona: Verbände sprechen mit Politik über Verbesserungen der Überbrückungshilfe III
Die Bundesregierung hat weitreichende Veränderungen im Hilfsprogramm der Überbrückungshilfe III veröffentlicht. In einem gemeinsamen Gespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen, geleitet von Staatsekretär Werner Gatzer, haben Mitglieder der Verbände im Forum Veranstaltungswirtschaft die beschlossenen Veränderungen erörtert und ihre Forderungen bekräftigt. Die Zusammenfassung des VPLT zeigt: Positiv sind einige Verbesserungen:
- Antragsberechtigung: Herabsetzung der Bemessungsgrundlage des Zugangs zur Förderung auf Umsatzeinbrüche von 30 Prozent
- Anhebung der Förderhöchstgrenze auf 1,5 Millionen Euro
- Erhöhung der Abschlagzahlungen auf 100.000 Euro,
- Anerkennung von weiteren Kostenpositionen (Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung)
- Erhöhung der "Neustarthilfe" = einmalige Betriebskostenpauschale.
Allerdings mussten die Verbände nochmals darauf aufmerksam machen, dass die geforderte gezielte branchenspezifische Unterstützung für die Veranstaltungswirtschaft damit noch lange nicht verwirklicht worden ist. Die Kritikpunkte des Forums Veranstaltungswirtschaft im einzelnen:
1. Zeitraum der Hilfsmaßnahmen
Der Zeitraum für die Überbrückungshilfe III (November 2020 bis Juni 2021) berücksichtigt weder die zehn Monate des Jahres 2020 noch die Ungewissheit des Zeitpunktes eines Restarts in der Veranstaltungswirtschaft 2021. Die Kurzfristigkeit von allen bisherigen Programmen war immer ein Kritikpunkt der Verbände. Wir fordern eine Zusicherung der Unterstützung bis Ende 2021 mit der Option von einer Verlängerung bis ins Jahr 2022.
2. Geltungsbereich der Maßnahmen
Die gesamte Veranstaltungswirtschaft, nicht nur die Kulturveranstaltungswirtschaft, leidet unter der Unterbindung der geschäftlichen Tätigkeit. Deshalb müssen alle Programme den Belangen aller Teilmärkte in der Veranstaltungswirtschaft gerecht werden. Ein Ausfallsfonds oder Schutzschirme / Garantien für die Übernahme von Planungskosten müssen für die gesamte Veranstaltungswirtschaft gelten.
3. Dialog
Die Verbände haben nochmals deutlich gemacht, dass eine Beteiligung an der Ausarbeitung von Hilfsmaßnahmen im Vorfeld sicherlich zielführend wäre. Denn die Bundesregierung und die Verwaltung in den Ministerien kann die Besonderheiten in unserer Branche nicht kennen. Das würde viele Nachbesserungen, Veränderungen oder auch Unzufriedenheit im Zusammenhang mit den Hilfsprogrammen erheblich minimieren. Die Verbände fordern auch, direkte Ansprechpartner in den Ministerien für die Klärung von offenen Fragen bei den Hilfsprogrammen zu benennen. Gestern ist das BMF dieser Forderung nachgekommen. Die Verbände fordern insbesondere einen Dialog bezüglich der Formulierung von Maßnahmen für die Wiedereröffnung der Veranstaltungswirtschaft. Hier müssen bundesweit einheitliche Kriterien und Maßnahmen erstellt und verabschiedet werden.
4. Soloselbständige / Einzelunternehmer
Trotz Verbesserungen: Die Soloselbständigen und Einzelunternehmer haben nach wie vor sehr wenig Unterstützung in der Krise erhalten. Einmalzahlungen - auch 7500 Euro - reichen für den langen Zeitraum der Unterbindung der geschäftlichen Tätigkeit in der Veranstaltungswirtschaft nicht aus. Die "Förderung" durch die ALG II scheitert - wie der VPLT gegenüber dem BMAS nachgewiesen hat - an den Verwaltungsstrukturen der Agenturen für Arbeit und den Jobcentern. Sie ist auch nicht zielgerichtet und berücksichtigt die Arbeits- und Unternehmerwelt der Soloselbständigen und Einzelunternehmer keinesfalls. Die besondere politische Konstellation der beiden Parteien, die eine Regierung in der großen Koalition bilden, lässt einen Unternehmerlohn in ausreichender Höhe (Höchstbetrag: 2500 Euro monatlich) anscheinend nicht zu. Dies ist mehr als bedauerlich. In vielen anderen europäischen Ländern ist diese Hilfsmaßnahmen längst Alltag.
5. Beihilferahmen der EU
Der VPLT hatte schon Anfang Januar Kontakt zur Kommission und der DG-Competition (Generaldirektion Wettbewerb) aufgenommen. In der Kommunikation äußerte sich Marc Chovino, Deputy Head of Unit, DG Competition, Unit F3. State Aid Control, folgendermaßen: "In Bezug auf Ihre erste Frage ist, wie bereits erwähnt, eine mögliche Verlängerung des 'Befristeten Rahmens' möglich. Wie Sie vielleicht wissen, hat die Kommission am 7. Dezember 2020 eine Umfrage an die Mitgliedstaaten gerichtet, um deren Ansichten zur Umsetzung und möglichen Notwendigkeit einer weiteren Anpassung des vorübergehenden Rahmens für staatliche Beihilfen einzuholen. Darüber hinaus sammelt die Kommission bis Dezember 2020 Daten von den Mitgliedstaaten zu den Ausgaben für staatliche Beihilfen im Rahmen der genehmigten Regelungen. Die Kommission wird auf der Grundlage der Rückmeldungen der Mitgliedstaaten über mögliche weitere Maßnahmen entscheiden. Derzeit laufen interne Diskussionen. Mehr kann ich dazu nicht sagen."
Am 19.01 hat die Kommission die Mitgliedstaaten aufgefordert, zu diesem Thema Stellung zu nehmen. Im gestrigen Gespräch mit dem BMF haben die Verbände im Forum Veranstaltungswirtschaft erneut darauf hingewiesen ist, wie wichtig die Erhöhung der gesamten Beihilfesumme ist. Gleichzeitig muss die Höhe der Summen, die einzelnen Unternehmen gewährt werden dürfen, mindestens auf 12 Mio. Euro erhöht werden. Das BMF berichtete von einem positiven Verlauf in dieser Fragestellung in den derzeitigen Gesprächen mit der EU-Kommission. Nach wie vor fordern die Verbände ein Sonderprogramm für die Veranstaltungswirtschaft.
6. Verbundunternehmen
Sinnvollerweise sind nun Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 750 Mio. Euro antragsberechtigt. Entgegen der wissenschaftlichen wirtschaftspolitischen Einschätzung der Hilfsmaßnahmen durch das Institut der Deutschen Wirtschaft am 13. Januar 2021 scheint die Bundesregierung weiter der Meinung zu sein, dass die Zulassung einer Einzelfallbetrachtung der Verbundunternehmen in der Veranstaltungswirtschaft nicht zwingend gegeben ist. Das bedeutet jedoch eine Wettbewerbsverzerrung durch die Hilfszahlungen an andere Unternehmensformen. Es schließt nach wie vor wichtige Marktteilnehmer bei der Förderung aus. Die Verbände bleiben daher bei dieser Forderung.
7. Vereinfachung der Programme und Beschleunigung der Hilfszahlen
Hier haben die Verbände die Kritik des Instituts der Deutschen Wirtschaft wiederholt: "Der langsame Mittelabfluss bei den Zuschüssen riskiert jedoch die erwünschte Wirkung. Dies kann grundsätzlich nur daran liegen, dass entweder der Bedarf tatsächlich nicht besteht - was angesichts der Umsatzeinbrüche unplausibel ist - oder die Hilfen zu bürokratisch sind und schlecht administriert werden. Wenn die Mittel zur Rettung der Unternehmen zu spät kommen, drohen genau die Zusammenbrüche, die es in der Krise zu verhindern gilt." (IW-Kurzbericht 2/2021 Corona-Hilfen: Schleppende Auszahlung, Hubertus Bardt / Michael Hüther, 13. Januar, 2021)
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