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Corona: EVVC warnt vor langfristigen Folgen durch derzeitige Regelungen
Aufgrund neuer Verordnungen sind in einigen Bundesländern Veranstaltungen trotz 2G Plus (genesen oder geimpft und negativ getestet) und Maske derzeit nur noch unter Einhaltung der Mindestabstände möglich. Dies bedeute laut EVVC (Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren) für den Großteil zuletzt immer wieder verlegter und umgeplanter Veranstaltungen das Aus - ohne jeglichen zeitlichen Vorlauf.
Die Folgen der Maßnahmen reichten zudem weit über die Veranstaltungswirtschaft hinaus und drohten, „massiv“ zu werden, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung des EVVC. „Noch vor wenigen Tagen hat der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder in einer Pressekonferenz die 2G-Plus-Regel in Verbindung mit Maske und 25 Prozent Auslastung für Veranstaltungen verkündet. Darauf haben wir uns trotz der massiven Einschränkungen eingestellt. Dass nun ohne Vorlauf zusätzlich noch der Mindestabstand eingefordert wird, gefährdet die wenigen noch verbliebenen Veranstaltungen. Wir haben großes Verständnis für erforderliche Corona-Maßnahmen, der Abstand für Geimpfte mit Schnelltest und Maske ist aber in keiner Weise nachvollziehbar“, erläutert Jürgen Fottner, Geschäftsführer der Arena Nürnberg Betriebs GmbH.
Dass trotz der Mahnung aus der Branche sichere Veranstaltungen unmöglich gemacht würden, löse Unverständnis und teilweise Verzweiflung aus. Denn professionell geplante Veranstaltungen wie Konzerte, aber auch wirtschaftsbezogene Veranstaltungen wie Ausstellungen oder Kongresse könnten laut EVVC sicher umgesetzt werden und seien kein Treiber der Pandemie. „Mit 2G Plus könnten viele Häuser übergangsweise zumindest den Betrieb am Laufen halten, auch wenn das bei weitem nicht wirtschaftlich ist und somit keine Dauerlösung sein darf. Mitarbeiter könnten in Arbeit bleiben, und Besucher hätten die Möglichkeit, sich in sehr sicherem Umfeld zu begegnen“, sagt EVVC-Geschäftsführer Timo Feuerbach. „Für viele Menschen ist das auch ein Anreiz, sich impfen oder zusätzlich testen zu lassen. All das wird mit dem zusätzlichen Abstandsgebot verschenkt, Vertrauen verspielt und die Veranstaltungswirtschaft aufs Neue ins Abseits gestellt.“
Immer wieder habe die Veranstaltungsbranche bundeseinheitliche und verhältnismäßige Vorgaben für Veranstaltungen eingefordert für den Fall, dass sich die Pandemie verschärft. Die am 18. November 2021 vom Bundesrat beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes und die Umsetzung der Maßnahmen durch die Bundesländer führe nun aber zu noch größerer Unsicherheit. Der „Flickenteppich an Regelungen“ sei größer denn je, die Lage für die Veranstaltungswirtschaft „mehr als angespannt“.
„Durch die kurzfristig verschärfte Verordnung wurde die Durchführung bestimmter, größerer Veranstaltungen in Niedersachsen de facto unmöglich gemacht“, sagt Jan Jansen, Geschäftsführer Marketing Osnabrück GmbH/Osnabrückhalle. „Am heutigen Donnerstag sollte bei uns eine Veranstaltung stattfinden, für die seit Montag aufgebaut wird. Bisher durften wir aufgrund der Entwürfe der Verordnung und einer lokal vorliegenden Genehmigung davon ausgehen, dass dies unter 2G Plus umsetzbar ist. Die neue Verordnung hat dann den Veranstalter und über 100 Personen mitten im Aufbau überrascht. Dies trägt weiter dazu bei, dass noch mehr Menschen unserer Branche den Rücken kehren. Dabei passen wir uns seit über achtzehn Monaten pflichtbewusst den wechselnden Vorgaben an. Niemand bestreitet, dass die Corona-Lage Maßnahmen erfordert, aber anstatt Veranstaltungen konsequent zu verbieten und Hilfsprogramme aufzusetzen, wird die Verantwortung wieder auf die Veranstaltenden abgewälzt. Denen bleibt oft keine andere Wahl als eine Absage, da die Regelungen nicht verantwortungsvoll umsetzbar sind. Die Situation erreicht langsam ein Maß, das nicht mehr ertragbar ist.“
Die Folgen gingen laut EVVC weit über die Veranstaltungsstätten und die reine Absage von Veranstaltungen hinaus. Betroffen seien ganze Wertschöpfungsketten vom Auftraggeber über Veranstalter, Selbstständige und Dienstleister bis hin zu Künstlern. Die Branche habe bereits viele Arbeitskräfte verloren, die Zahlen der Auszubildenden in der Branche sänken coronabedingt massiv, die Umsätze gingen teils um mehr als achtzig Prozent zurück. Diese „beängstigende Entwicklung“ drohe sich nach hoffnungsvollen Monaten im Spätsommer nun „dramatisch“ zu verschärfen.
Die aktuellen Regelungen der Bundesländer führten dazu, dass Veranstaltungen nicht untersagt, aber „de facto unmöglich“ werden. Das wiederum mache die Nutzung der Ausfallabsicherungen in den Sonderfonds für Kulturveranstaltungen bzw. für Messen und Ausstellungen „nahezu unmöglich“. Wenn es jedoch politischer Wille sei, dass Veranstaltungen selbst mit einem sehr hohen Maß an Sicherheit nicht mehr stattfinden sollen, müssten die Hilfsmaßnahmen angepasst werden.
Gemeinsam mit weiteren Verbänden kämpft der EVVC daher im Forum Veranstaltungswirtschaft für die Interessen der Branche und appelliert eindringlich an die Politik: Es brauche klare, bundeseinheitliche Regelungen für Veranstaltungen mit ausreichend zeitlichem Vorlauf und damit eine Perspektive über die nächsten Wochen hinaus; Veranstaltungen mit 2G und Schnelltest (2G Plus) müssten ohne Abstand und Kapazitätsbeschränkung möglich sein; die Verlängerung aller Hilfsprogramme und der vereinfachten Kurzarbeitsregelungen bis Juli 2022 sei zwingend erforderlich; es bedürfe weiter der Unterstützung der betroffenen öffentlichen Unternehmen und Kommunen durch den Bund; und die neue Bundesregierung müsse die Gespräche mit den Branchenvertretern intensivieren - eine Beauftragte oder ein Beauftragter für die Veranstaltungswirtschaft müsse schnellstmöglich eingesetzt werden.
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