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Corona: IVW e.V. zeigt sich besorgt über Pandemie-bedingte Kündigungen

Die Initiative der Veranstaltungswirtschaft (IVW) e.V. begrüßt die Entscheidung der Bund-Länder-Konferenz vom 18. November 2021 zur Ausweitung der 2G-Regelung auf weitere Bereiche des öffentlichen Lebens und „die damit einhergehende flächendeckende Harmonisierung der Maßnahmen“.

 

Zudem werde laut IVW e.V. dadurch klar, dass „lange als ausschließliche Pandemietreiber verschriene Veranstaltungen nicht der alleinige Herd allen Übels“ seien. Die Realisierung eines 2G-Plus-Modells bedinge das schnelle Hochfahren der Testkapazitäten und eine damit verbundene gute Erreichbarkeit sowie Terminverfügbarkeiten. Bei zu komplexen Vorbereitungsprozeduren drohe andernfalls „wieder eine politisch verursachte Lethargie“ bei Gästen, Veranstaltern und Betreibern.

 

Dass die Testzentren rechtzeitig vor der Indoor-Saison zum Teil mangels nötiger Testaufforderungen von Bund und Ländern frühzeitig außer Betrieb gingen, stieß bereits im Sommer innerhalb des Vereins auf großes Unverständnis. „Immer wieder haben wir in den politischen Gesprächen mit Nachdruck auf dieses bevorstehende Problem hingewiesen“, betont der Erste Vorsitzende, Thorsten Meyer. Die 3G-Regelung am Arbeitsplatz erachte der IVW e.V. - eine ausreichende Verfügbarkeit von Schnelltests vorausgesetzt - als sinnvoll, um das Infektionsgeschehen zu bremsen und die Hospitalisierung erfolgreich einzudämmen.

 

Hierdurch erlangten nicht nur Arbeitgeber der Veranstaltungsbranche „endlich das legitime Mittel, rechtmäßig den Impf- oder Genesenenstatus ihrer Beschäftigten erfragen zu dürfen und auf Veranstaltungen sicher einzusetzen“, sondern auch die Auftraggeber aus dem B2B-Bereich - die derzeit vorsorglich ihre Betriebs- und Jahreshauptversammlungen spontan absagen oder in den virtuellen Bereich verschieben - könnten sicherer agieren.

 

Die erneute Verlängerung von Überbrückungshilfe, Neustarthilfe für Unternehmen und Soloselbstständige sowie des Kurzarbeitergeldes seien dringend notwendig gewesen. Da durch das aktuelle Infektionsgeschehen Veranstaltungen sowohl spontan mitten in der Aufbauphase als auch frühzeitig abgesagt werden, werde eine Verlängerung um sechs - statt der aktuell angedachten drei - Monate notwendig sein.

 

„Durch die verspätete Bekanntgabe der Verlängerung auch von den geltenden Kurzarbeitergeld-Regelungen, insbesondere der Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen auch über den 31. Dezember 2021 hinaus, verzeichnen wir bereits Kündigungen in den Betrieben, in denen Arbeitsverträge zum 15. eines Monats mit einer einmonatigen Kündigungsfrist geschlossen wurden zu Mitte Dezember“, konstatiert die Zweite Vorsitzende, Sabrina Roth.

 

Der IVW e.V. sei zudem irritiert, dass die Hilfen nur bis Ende März 2021 verlängert wurden, obwohl die Europäische Kommission verkündet hätte, den befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19 sogar um sechs Monate - bis zum 30. Juni 2022 - zu verlängern.

 

www.ivw-ev.de

 

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