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Neues EU-Energielabel für Leuchtmittel eingeführt
Zum 1. September 2021 ist die offizielle Umstellung auf das neue EU-Energielabel für Leuchtmittel im stationären sowie im Online-Handel gestartet. Detaillierte Angaben auf den Verpackungen, zum Beispiel durch den QR-Code, sollen Verbrauchern bei der Kaufentscheidung helfen.
Das alte Energielabel, welches bei zahlreichen Produktgruppen mittlerweile die Effizienzklassen A+++ bis D anzeigt, ist insbesondere bei Haushaltsprodukten nicht mehr aussagekräftig: Die meisten Produkte befinden sich in den obersten Effizienzklassen, Verbraucher können somit kaum mehr Effizienzunterschiede erkennen. Deshalb hat die EU beschlossen, ab dem 1. September 2021 zum ursprünglichen A- bis G-Label zurückkehren und die Effizienzklassen auf der Grundlage des aktuellen Standes der Technik anzupassen.
Bei der Umstellung des Energielabels für Lichtquellen gilt eine Sonderregelung mit einem längeren Umstellungszeitraum, da bei Lichtquellen das Label in der Regel fest auf die Verpackung gedruckt ist. Neben der Energieeffizienz werden zukünftig auf dem Label und der Verpackung weitere Informationen zur Verfügung gestellt. Eine Neuheit auf dem Label ist der QR-Code. Verbraucher können damit online zu weiteren Informationen zu ihrem Produkt in der europäischen Produktdatenbank EPREL (European Product Database for Energy Labelling) gelangen. Diese Daten, die für Verbraucher verfügbar sein sollen, geben Hersteller derzeit in die neue EU-Produktdatenbank ein.
Für welche Betriebsspannung (Volt) wurde die Lampe hergestellt? Passt sie in die vorgesehene Fassung (Art der Sockel- oder Steckverbindung)? Wie viele Stunden leuchtet sie im Durchschnitt (mittlere Lebensdauer)? Welche Helligkeit (Lichtstärke/Lumen) erzeugt sie? Und ist die Lampe dimmbar? Diese und weitere auf der Verpackung dargestellten Produkteigenschaften sollen eine bessere Orientierung für Verbraucher ermöglichen. Auf den Verpackungen ist darüber hinaus der Farbwiedergabeindex, auch als Ra-Wert bezeichnet, abgebildet. Zudem werden Kelvinwerte als Farbtemperatur angegeben, vom Warmweiß bis Tageslichtweiß auf den Verpackungen klar gekennzeichnet.
Wer sich entscheidet, auf energieeffiziente Beleuchtung zu Hause umzurüsten, muss die alten Lampen umweltfreundlich entsorgen, damit bis zu neunzig Prozent der Bestandteile wiederverwertet werden können. Ausgediente LED- und Energiesparlampen enthalten elektronische Bauteile und fallen somit unter das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“, kurz ElektroG, und dürfen nicht im Hausmüll entsorgt, sondern müssen zu einer Sammelstelle gebracht werden.
Auf der Verpackung wird dieser Entsorgungshinweis durch die durchgestrichene Mülltonne abgebildet. Für die fachgerechte und umweltschonende Entsorgung stellt Lightcycle bundesweit tausende Sammelstellen im Handel oder bei privaten Entsorgern und Wertstoffhöfe zur Verfügung. Die nächste Sammelstelle finden Verbraucher mit der Eingabe ihres Ortes oder ihrer Postleitzahl unter www.sammelstellensuche.de.
(Foto: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
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