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Corona: IVW zur weiteren Aussetzung der  Insolvenzantragspflicht

Zum Ende der bisherigen und vorübergehenden Regelungen zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht meldet sich die neu gegründete Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft (IVW) aus Delmenhorst zu Wort. Hier der Wortlaut:

Eine weitere Verlängerung dieser Regelung (s.o.) findet auf Bundesebene leider aktuell keine Mehrheit. Zur Begründung heißt es, dass die im Zuge der Corona-Pandemie aufgelegten Hilfsprogramme greifen und die Zahlungen fließen würden. Nicht berücksichtigt wird allerdings, dass die Überbrückungshilfe III durch die vor Ostern verkündeten Änderungen nun zum ersten Mal seit Beginn der Pandemie ein leistungsstarkes Hilfsprogramm darstellt - auch für diejenigen, die bisher durch das Raster gefallen sind und erst jetzt eine Antragsberechtigung bekommen bzw. sehr viel Eigenkapital verloren haben.

Die neuen Instrumente (Anhebung der Fixkostenerstattung auf bis zu 100 %,  Eigenkapitalzuschuss bis zu 40 %, Anschubhilfe, Härtefallregelung, Erweiterung der  Ausfallkosten) sind erst seit dem  28.04.2021 für Neuanträge vollständig in die Beantragung implementiert. Für schon abgegebene Anträge kann nun auch erst seit zwei Tagen ein Änderungsantrag gestellt werden. Bearbeitungsdauer und Freigaben der  Abschlagszahlungen - die ohnehin nicht so schnell gehen, wie anfangs versprochen - verlängern sich somit deutlich. Gerade aus diesem Grund  ist eine weitere Aussetzung der Insolvenzantragsfrist, mindestens bis zum Ende  des Förderzeitraums der Überbrückungshilfe III, existentiell wichtig.

Kein Unternehmen darf insolvent gehen, weil Antragsprüfungen und Auszahlung der Hilfen zu lange dauern! Durch die bekannten Beauftragungsketten innerhalb der Veranstaltungswirtschaft werden sonst wirtschaftlich geschädigte Betriebe in die Insolvenz getrieben, wenn beispielsweise Schuldner jetzt Insolvenz anmelden müssen, denn durch die zu erwartenden niedrigen Verwertungsquoten in Insolvenzverfahren drohen hohe Verlustabschreibungen bei Gläubigern. Im Ergebnis wären  dann ein großer  Teil der bisher eingesetzten Steuergelder wie Wirtschaftshilfen und Kurzarbeitsgeld verloren, viele Arbeitsplätze würden ersatzlos wegfallen.

Wir bitten, hier dringend zu intervenieren und sich für die Aussetzung der Insolvenzantragsfrist bis mindestens 30.06.2021 einzusetzen. Nur dann gibt es für die Veranstaltungswirtschaft eine realistische Perspektive, sich im Zuge  fortschreitender Impfungen, der sich daraus ergebenden Öffnungsmöglichkeiten und der Inanspruchnahme der substanziellen Mittel der Überbrückungshilfe III wirtschaftlich zu stabilisieren und aus eigener Kraft neu durchzustarten.

www.ivw-ev.de

 

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