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Corona: Neustart Kultur erhält fünf Millionen Euro zusätzlich zum Erhalt von Musikclubs

Mit „Neustart Kultur“ hat die Bundesregierung ein Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt. Das Programm erhält nun fünf Millionen Euro zusätzlich für den Erhalt von Musikclubs. Die Mittel für Musikclubs werden damit auf insgesamt 32 Millionen Euro erhöht.

 

„Die anhaltend sinkenden Inzidenzen lassen endlich Stück für Stück wieder Musikveranstaltungen zu. Wir freuen uns alle auf kleinere Konzerte im Freien, die in den Außenbereichen der Clubs bald wieder möglich sind. Nach fünfzehn äußerst schwierigen Monaten für die gesamte Livemusikbranche kann die Aufstockung des Förderprogramms Neustart Kultur den Clubs weiterhin eine Perspektive bieten. Die zahlreichen Konzertankündigungen für den Spätsommer und Herbst sind essenzielle Mutmacher für alle Menschen auf, vor und hinter den Bühnen“, kommentiert Ina Keßler, Geschäftsführerin der Initiative Musik gGmbH, der zentralen Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche für die deutsche Musikwirtschaft.

 

Das Neustart-Kultur-Programm „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland“, finanziert durch die Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), richtet sich an kleinere und mittlere Spielstätten im gesamten Bundesgebiet. Betreiber(innen) von Musikclubs konnten bereits im Jahr 2020 eine Förderung beantragen. Wegen des zweiten Lockdowns ab November 2020 wurde das Teilprogramm mehrfach angepasst und unter anderem zeitlich zunächst bis Ende 2021 verlängert. Die Musikclubs erhalten, gestaffelt nach der Publikumskapazität, Fördermittel bis zu einer Höhe von 150.000 Euro.

 

„Dank der Aufstockung der Mittel für Musikclubs durch die BKM ist es jetzt möglich, alle Clubs zu fördern, deren Anträge den Förderbedingungen entsprechen. So können wir siebzig weitere Clubs beim Neustart ihrer Programme finanziell supporten“, so Keßler. „Diese Gelder können bis Ende des Jahres eingesetzt werden. Für das Jahr 2022 arbeiten wir an weiteren Förderangeboten, denn die Auswirkungen der Pandemie werden die Clubs auch im kommenden Jahr beschäftigen.“

 

Der Förderanteil des aktuellen Teilprogramms beträgt dabei bis zu neunzig Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei einem Eigenanteil von mindestens zehn Prozent. Im Fokus stehen vor allem die Programmplanung sowie die öffentlichkeitswirksame Präsentation der Wiederaufnahme des Konzertbetriebs.

 

Förderfähige Ausgaben sind unter anderem: projektbezogene Ausgaben für Planung, Organisation, Verwaltung, Akquise, Öffentlichkeitsarbeit und künstlerische Leitung; angemessene Gagen für Musiker(innen); veranstaltungsbedingte Sach- und Personalausgaben; Beratungen/Weiterbildungen/Qualifizierungen, zum Beispiel für Digital-Strategien/Umsetzung; Mietentgelte für Backline, Ton und Licht sowie sonstiges technisches Equipment; Reisekosten (nach Bundesreisekostengesetz).

 

Antragsberechtigt waren Betreiber(innen) von Musikclubs mit einer Gesamtkapazität bis maximal 2.000 unbestuhlte Plätze und einer Veranstaltungsfläche von bis zu 1.000 qm. Sie mussten unter anderem nachweisen, dass sie bis zur pandemiebedingten Schließung im März 2020 seit mindestens einem Jahr einen regelmäßigen Konzertbetrieb realisiert haben. Der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland, LiveMusikKommission (LiveKomm), unterstützt die Initiative Musik dabei als Partner.

 

www.initiative-musik.de

 

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