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Corona: Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Das Bundeskabinett hat die Einrichtung eines 2,5 Milliarden Euro starken Sonderfonds für Kulturveranstaltungen beschlossen. Er wird vom Bundesministerium der Finanzen und von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien verantwortet, die auch die Umsetzung des Programms koordiniert. Umgesetzt wird der Sonderfonds über die Kulturministerien der Länder. Unternehmen der MI-Branche, die auch Kulturveranstaltungen wie beispielsweise Konzerte durchführen, sind antragsberechtigt.

 

Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen: zum einen mit einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung. Durch eine Bezuschussung der Einnahmen aus Ticketverkäufen sollen die wirtschaftlichen Risiken reduziert und die Planbarkeit und Durchführbarkeit von Veranstaltungen verbessert werden.

 

Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucher*innen, die einen langen Planungsvorlauf benötigen. Im Falle Corona-bedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen von Veranstaltungen soll ein Teil der Ausfallkosten durch den Fonds übernommen werden.

 

Beide Elemente des Sonderfonds sollen Kulturveranstaltungen fördern: Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Comedy, Lesungen und weitere Events. Für die Einordnung als Kulturveranstaltungen sind die Rahmenbedingungen von Art. 53 AGVO maßgeblich.

 

Es wird eine einheitliche IT-Plattform geben, über die Veranstaltungen registriert werden können. Die Freie und Hansestadt Hamburg betreut diese IT-Plattform für alle Länder. Um Rückfragen von Veranstalter*innen beantworten zu können, wird eine telefonische Beratungs-Hotline der Länder geschaltet. Das Land Nordrhein-Westfalen organisiert den Aufbau und die Betreuung dieser bundeseinheitlichen Hotline.

 

www.somm.eu

 

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