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Corona: Sportveranstaltungen ja, Rest nein?
Eine von der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 10.06.2021 eingesetzte Länderarbeitsgruppe hat Leitlinien für Großveranstaltungen festgelegt. Seit gestern liegt dazu nun endlich ein Beschluss der Staats- und Senatskanzleien der Länder vor, der zumindest erkennen lässt, in welche Richtung die Reise gehen könnte. Das Forum Veranstaltungswirtschaft begrüßt, dass damit nun zumindest Bewegung in die Diskussion der Durchführbarkeit von Großveranstaltungen gekommen ist. Eine echte Perspektive für die Gesamtbranche ist jedoch nach wie vor nicht erkennbar.
Regelungen nur für Sportveranstaltungen
Der Beschluss befasst sich im Wesentlichen leider nur mit der Zulassung von Großveranstaltungen im Bereich des Sports. Diese sollen oberhalb einer Grenze von 5000 Zuschauenden möglich sein, wenn die 7-Tages-Inzidenz am Austragungsort unter 35 liegt und das Infektionsgeschehen klar eingrenzbar ist. Die Zulassung zur Veranstaltung darf nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete erfolgen. Voraussetzung soll dabei nach wie vor die Einhaltung strikter Hygieneregeln und des Abstandsgebots durch entsprechende Kapazitätsbegrenzungen, die Gewährleistung der Kontaktnachverfolgung, bedingte Maskenpflicht und ein bestenfalls begrenzter Alkoholausschank sein. Oberhalb einer absoluten Zahl von 5000 Zuschauenden soll die zulässige Auslastung bei maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, jedoch nicht mehr als insgesamt 25.000 Zuschauern liegen.
Keine Perspektive für Kulturveranstaltungen
Die Beschlussfassungen zur Durchführbarkeit von Kulturveranstaltungen mit mehr als 5000 Anwesenden ist leider ziemlich enttäuschend. Hier sollen zukünftig erst auf Grundlage der jeweiligen Landesregelungen Vorgaben für Schutz- und Hygienekonzepte, Kontaktnachverfolgung, Einlassmanagement, Testerfordernisse und Abstands- und Maskenregelungen getroffen werden. Nachdem Öffnungsperspektiven für die Kultur und sonstige Veranstaltungen bereits beim letzten Bund-/Länder-Gipfel im Juni auf die längere Bank geschoben wurden, gibt es für den Kulturbereich auch weiterhin keine konkreten Vorgaben, die es den Veranstaltern erlauben, über das Schicksal hunderter für den Herbst angesetzter Veranstaltungen zu entscheiden. Der Beschluss macht ein weiteres Mal deutlich, dass der Kulturbetrieb in unserem Land offenbar nicht die gleiche Bedeutung hat wie der Profisport.
Auch teilnehmerbezogene Freiluftevents wie Stadtläufe, Fahrrad- oder Triathlonveranstaltungen, aber auch Tanzveranstaltungen unter freiem Himmel finden weiterhin keinerlei Berücksichtigung. Sie gehören nachweislich nicht zu den Infektionstreibern - bleiben aber mit starren, zuschauerbezogenen Regelungen weiterhin nicht durchführbar. Hier stirbt ein Stück Bewegungskultur.
Wirtschaftsbezogene Veranstaltungen bleiben völlig unerwähnt
Auf völliges Unverständnis der Verbände des Forums Veranstaltungswirtschaft stößt die Tatsache, dass sich die Länder mit der Durchführbarkeit wirtschaftsbezogener Veranstaltungen offenbar überhaupt nicht auseinandergesetzt haben. Für Großkongresse gibt es beispielsweise weiterhin keinerlei Perspektive. Von den Ländern fordern die Verbände daher, dass sie endlich auch diesem Teil der Veranstaltungswirtschaft eine Perspektive geben.
Erneuter Regelungs-Flickenteppich droht
Zudem ist dem Beschluss bereits jetzt zu entnehmen, dass z.B. Bayern die maximal zulässige Zuschauerzahl zunächst auf 35 % der jeweiligen Vollauslastung und maximal 20.000 Zuschauer beschränken und ein komplettes Alkoholverbot vorsehen will. Auch Mecklenburg- Vorpommern und Baden-Württemberg tragen die Beschlussinhalte nur unter Einschränkungen mit. Sollten sich derartige Ausnahmen häufen, werden Tourneeveranstalter wieder mit einem Flickenteppich konfrontiert sein, der jede Tourneeplanung unmöglich macht.
Nachdem die mit dem Beschluss getroffenen Maßnahmen ohnehin nur bis zum 11. September 2021 befristet sind, tappen die Veranstalter eines weiteres Mal hinsichtlich einer Antwort auf die Frage im Dunkeln, ob es nach anderthalb Jahren Zwangspause im Herbst nun endlich eine Rückkehr zur Normalität geben kann.
Inzidenz darf nicht ausschlaggebendes Kriterium sein
Im Übrigen ist es erforderlich, dass angesichts des Fortschreitens der Impfungen die Inzidenz - angelehnt an die Praxis von Schleswig-Holstein - nicht mehr als ausschlaggebendes Kriterium für die Genehmigung oder Absage von Veranstaltungen betrachtet wird. Sofern nur die so genannten "3 G" (Geimpfte, Genesene und Getestete) Zugang zu Veranstaltungen erhielten, muss auch auf die Abstandsregelung verzichtet werden und Veranstaltungen ab September 2021 wieder unter Ausschöpfung der maximalen Hallenkapazitäten stattfinden dürfen. Nur so ist eine Rückkehr zu einem wirtschaftlichen Betrieb möglich. Parallel dazu müssen die laufenden Hilfsprogramme des Bundes bis mindestens Ende 2021 verlängert werden, da aufgrund der langen Planungszeiträume bei Großveranstaltungen unter den aktuellen Bedingungen bei weitem noch keine Entwarnung für die schwer angeschlagene Veranstaltungsbranche gegeben ist.
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