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Corona: Aktueller MPK-Beschluss laut BDKV ohne Perspektiven für Kulturveranstalter
Im aktuellen MPK-Beschluss zur Corona-Lage sind Veranstaltungen ausdrücklich erwähnt worden – eine Perspektive fänden Kulturveranstalter darin allerdings nicht, heißt es aus der Veranstaltungsbranche.
„Nach wie vor werden Veranstaltungen völlig undifferenziert als ‘Superspreading Events’ behandelt“, kommentiert Prof. Jens Michow, Präsident des Bundesverbandes der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV). „Einschränkungen der Teilnehmer/innenzahlen sollen weiter möglich bleiben, und für Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Besucher/innen ist das nun sogar zwingend festgelegt“. Die zulässige Auslastung darf bei solchen Großveranstaltungen maximal bei 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität liegen und ist auf maximal 25.000 Zuschauer begrenzt.
Die Regelung, dass nicht Geimpfte für den Besuch von Veranstaltungen zwingend ein negatives Testergebnis vorlegen müssten, ändere, wie Michow berichtet, nichts an der aktuellen Situation. Auch bisher waren Veranstalter aufgrund der mit den Behörden abgestimmten Hygienekonzepte verpflichtet, sich von Nicht-Geimpften einen Negativtest vorlegen zu lassen.
„Solange die Kapazitätsbeschränkungen nicht fallen, macht Veranstalten wirtschaftlich keinen Sinn. Veranstaltungen mit Kapazitätsreduktionen sind bestenfalls Beschäftigungsmaßnahmen für Künstler/innen, Mitarbeiter/innnen der Veranstaltungsunternehmen und die vielen Solo-Selbstständigen, die mit der Durchführung von Veranstaltungen ihr Geld verdienen. Wirtschaftlich können sie nicht sein“, so Michow. Zwar sehe der Beschluss Kapazitätsbeschränkungen zwingend nur für Veranstaltungen ab 5.000 Personen vor, dass die Länder auf entsprechende Beschränkungen bei kleineren Veranstaltungen zukünftig verzichten werden, hält Michow jedoch für unwahrscheinlich.
Selbst wenn es in einigen Regionen Ausnahmen gäbe, wie es in Baden-Württemberg soeben beschlossen wurde (dort sollen ab Montag Veranstaltungen für 3G ohne Einschränkungen ermöglicht werden), seien Tourneen nicht durchführbar, solange es in jedem Land unterschiedliche Anordnungen gebe. „Es bleibt nur zu hoffen, dass auch für kleinere Veranstaltungen - wie bei den Großveranstaltungen - zumindest überall eine Auslastung von 50 Prozent gestattet wird. Auch wenn dies die aktuelle Situation verbessern würde (derzeit ist die Nutzung von Hallen häufig auf 25 Prozent Auslastung beschränkt), wäre dies aber keineswegs eine grundsätzlich befriedigende Lösung“, gibt Michow zu bedenken. „Denn auch eine Einnahmechance von 50 Prozent macht bei Kosten von 100 Prozent wirtschaftlich kaum Sinn. Unsere Dienstleister/innen werden deshalb nicht auf 50 Prozent ihrer üblichen Vergütung verzichten.“
Den aktuellen Beschlüssen der Regierungschefs und der Bundeskanzlerin könnten Veranstalter daher ein weiteres Mal „nicht den Funken einer Perspektive“ entnehmen. „Wenn man wünscht, dass unsere Branche nicht die letzte Hoffnung verliert, dass es für sie noch eine Zukunft geben könnte, müssen wir erwarten, dass die Länder endlich bei allen Veranstaltungsgrößen auf Abstandsregeln verzichten“, fordert Michow. Die Politik würde damit einem Vorschlag folgen, den das Forum Veranstaltungswirtschaft, die Allianz maßgeblicher Verbände des Wirtschaftszweiges, mit der „Matrix Restart“ bereits im Januar aufgestellt hatte.
Die Wirtschaftsverbände stellten darin dar, dass und unter welchen Bedingungen die Branche imstande wäre, bei niedrigen Inzidenzzahlen für 3G - also auch für negative Getestete - Veranstaltungsräume auch ohne Abstandsregeln infektionssicher zu gestalten. Diese Forderung sei bisher sowohl vom Bund als auch von den Ländern kategorisch mit der Begründung abgelehnt worden, Antigen-Tests böten keine hinreichende Gewähr dafür, dass von den Getesteten nicht doch eine Infektionsgefahr ausgeht.
Für den Verbandspräsidenten und Branchenexperten Prof. Jens Michow dränge sich nun eine Frage auf: Wenn die Gefahr, dass negativ Getestete dennoch das Virus verbreiten, groß ist und daher Abstandsregeln zwingend erforderlich sein sollen, müssten Veranstaltungen ohne Kapazitätsreduktionen dann nicht zumindest mit Geimpften und Genesenen stattfinden dürfen? „Es wird doch immer Geimpfte und Genesene einerseits und andererseits Menschen geben, die entweder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen oder eine Impfung verweigern. Und dass das Virus uns nicht irgendwann wie durch ein Wunder verlassen wird, dürfte doch allen längst ebenso wie die offenbare Tatsache bekannt sein, dass auch Geimpfte sich infizieren können oder sogar eine Infektion weiterübertragen können. Da sich diese Faktenlage zukünftig definitiv nicht ändern wird, erwarte ich von der Politik die Antwort darauf, was noch geschehen muss, damit wir zumindest für diese Personengruppe wieder Veranstaltungen ohne Einschränkungen durchführen dürfen.“
Aus Sicht des Juristen sei die Aufrechterhaltung der aktuellen Grundrechtseinschränkungen auch für Geimpfte und Genesene verfassungsrechtlich ohnehin zunehmend angreifbar. Veranstaltungen nur für 2G seien für die Branche „alles andere als wünschenswert“. Schließlich würde man auf der Grundlage der aktuellen Durchimpfung derzeit noch auf 50 Prozent seines Publikums verzichten müssen.
„Aber welche Alternative haben wir denn noch?“, fragt Michow. „Ich will vor allem endlich wissen, wie sich die Politik zu diesem Vorschlag verhält. Langsam habe ich nämlich den Eindruck, dass es ‘normale Veranstaltungen’ überhaupt nicht mehr geben soll. Alle, die das nun kritisieren, müssen verstehen, dass sich unsere Lebensumstände durch Corona geändert haben. Da unser Leben aber trotzdem weitergehen muss, sollten die Kritiker/innen meiner Fragestellung verstehen, dass wir uns alle entweder diesen geänderten Lebensumständen anpassen oder anderenfalls dann auch Kompromisse bis hin zu Nachteilen hinnehmen müssen. Ich fordere definitiv keine Impflicht, aber ich hoffe auf den Realitätssinn der Nicht-Geimpften.“ Eine „Sippenhaft“ der Geimpften und Genesenen könnten Impfverweigernde nicht erwarten.
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