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Arri lässt Schutzrechte auf klassische Lichteffektfunktionalitäten prüfen

Aufgrund unterschiedlicher Erteilungspraktiken der internationalen Patentämter werden bisweilen Schutzrechte auf technische Lösungen erteilt, die nicht neu sind, sondern bestehenden Stand der Technik beanspruchen. Diese Schutzrechte werden dann häufig genutzt, um die Verwendung der eigentlich bekannten technischen Lösung in Alleinstellung zu reklamieren oder finanzielle Forderungen zu stellen.

 

Aktuell sehen sich mehrere Hersteller verschiedener Beleuchtungsprodukte, die bereits seit vielen Jahren am Markt etabliert sind und über klassische Lichteffektfunktionalitäten verfügen, einer behaupteten Verletzung von erteilten US-Patenten ausgesetzt, die auf derartige, seit Jahrzehnten bekannte Funktionalitäten Schutz beanspruchen.

 

Nach Einschätzung des Herstellers Arri wurden diese Patente zu Unrecht erteilt, da die beanspruchten technischen Lösungen nicht neu, sondern zum Zeitpunkt der Beantragung bereits bekannt und weit verbreitet im Einsatz gewesen seien. Aus diesem Grund ist Arri der Ansicht, dass diese Patente nicht rechtsbeständig sind.

 

Um Kunden auch weiterhin die gewohnten Funktionalitäten bieten zu können, sieht sich das Unternehmen veranlasst, gegen die bereits erteilten US-Patente sogenannte IPR (Inter Partes Review)-Verfahren einzuleiten, um die Rechtsbeständigkeit durch das US-Patentamt prüfen zu lassen.

 

www.arri.com

 

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