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Neue Förderprojekte der Initiative Musik und letzte Antragsmöglichkeit in diesem Jahr
In der 54. Förderrunde der Initiative Musik werden 239 Projekte mit einem Neustart-Kultur-Fördervolumen von insgesamt 4 Millionen Euro finanziell unterstützt. Gefördert wird dabei eine große musikalische Bandbreite aus dem gesamten Bundesgebiet.
„Mit den Neustart-Kultur-Mitteln können wir aktuell neben professionellen Newcomerinnen verstärkt etablierte Musikerinnen und ihre Partnerunternehmen supporten, die aufgrund der Pandemie in eine schwierige Situation gekommen sind“, sagt Ina Keßler (Foto), Geschäftsführerin der Initiative Musik. „So können wir hoffentlich ein Stück zum Erhalt der Musikkultur beitragen und dazu beisteuern, dass die Musikerinnen und Unternehmen wie Labels, Managements und Tourveranstalterinnen trotz der schwierigen Situation den Mut behalten und nach vorn schauen.“ Die zwölfköpfige Fachjury für die Künsterförderung wurde aufgrund der aktuell besonders hohen Anzahl an Anträgen um fünf zusätzliche Experten aus der Musikbranche erweitert.
Die Antragsphase für die kommende Runde der Künstlerförderung startet am 29. September 2021, Abgabeschluss ist der 20. Oktober 2021. Um die Branche stärker zu unterstützen, wurde dafür unter anderem die maximale Förderung pro Partnerunternehmen und Jahr auf 112.500 Euro erhöht. Für die 55. Runde stehen Fördermittel in einer Höhe von 5 Mio. Euro zur Verfügung.
Die Künsterförderung der Initiative Musik wird aktuell mit zusätzlichen Neustart-Kultur-Mitteln aus dem Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziert. Außerdem unterstützen die Teilprogramme der Initiative Musik für Musikclubs, Veranstalter und Festivals sowie kleinere und sogenannte „Umsonst & Draußen“-Festivals die von der Corona-Pandemie besonders betroffene Livemusikbranche.
Der Förderanteil liegt bei 75 Prozent der Gesamtkosten (anstatt der ursprünglichen 40 Prozent. Der Eigenanteil, den die Künstler mit ihren professionellen Partnerunternehmen aufbringen müssen, beträgt 25 Prozent der Gesamtkosten. Die mögliche Fördersumme pro Projekt beträgt mindestens 7.500 bis maximal 30.000 Euro. Die Werkkreation und Vorproduktion gelten weiterhin als förderfähig. Neben Künstlern sind auch weiterhin Autoren der Musikwirtschaft (Songwriter/ Liedtexter, Komponisten) antragsberechtigt.
(Foto: Martin Dziuba)
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