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VBG-Vertreterversammlung beschließt Gefahrtarif 2022

Die Vertreterversammlung der gesetzlichen Unfallversicherung VBG hat den Gefahrtarif 2022 verabschiedet. Aus Gründen der Kontinuität und zum Schutz vor pandemiebedingten Verwerfungen in den Belastungsverhältnissen hatte der Vorstand der VBG beschlossen, zum 1. Januar 2022 einen neuen Gefahrtarif aufstellen zu lassen.

 

Nach der Genehmigung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung und seiner Veröffentlichung ist der Gefahrtarif für die Unternehmen der VBG verbindlich. Er gilt dann für die Berechnung der Beiträge ab 1. Januar 2022 für maximal sechs Jahre. Die VBG wird im Oktober 2021 alle Mitglieder darüber informieren, welcher Gefahrengemeinschaft und welcher Gefahrklasse das jeweilige Unternehmen zugeordnet ist.

 

Der Gefahrtarif sorgt für eine Verteilung der Beiträge nach Gefährdungsrisiken. Unternehmen mit ähnlichem Risiko werden zu Gefahrengemeinschaften zusammengefasst und Tarifstellen zugeordnet. Die von den Gefahrengemeinschaften verursachten Kosten werden ins Verhältnis gesetzt zur Entgeltsumme der jeweiligen Gefahrtarifstelle. Die daraus berechnete Gefahrklasse drückt das Gefährdungsrisiko für alle Unternehmen der jeweiligen Tarifstelle aus. Je weniger Kosten für Unfälle und Berufskrankheiten in einem Unternehmenszweig anfallen, desto niedriger ist die Gefahrklasse. Sie bestimmt die Höhe der Beiträge.

 

www.vbg.de

 

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