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Neustart Kultur: 400 Musikclub-Förderungen und neue Antragsrunde

Neustart Kultur: 400 Musikclub-Förderungen und neue Antragsrunde

Im Rahmen von Neustart Kultur fördert die Initiative Musik mit Mitteln der Kulturstaatsministerin Claudia Roth Musikclubs im gesamten Bundesgebiet. Das Programm „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland (Musikclubs)“ richtet sich an kleinere und mittlere Musik-Spielstätten. Über das Förderprogramm erhalten aktuell bereits 400 Musikclubbetreiber finanzielle Unterstützung. Darüber hinaus befinden sich weitere 56 Anträge in der Prüfung.

 

Aktuell müssen die Clubmacher in der Lage sein, Konzerte auch unter veränderten Rahmenbedingungen zu realisieren. Diese bedeuten zum Beispiel vielfach verringerte Kapazitäten und zusätzliche Hygienemaßnahmen - mit regional sehr unterschiedlichen Regelungen.

 

Musikclubs erhalten - gestaffelt nach der Publikumskapazität - Fördermittel bis zu einer Höhe von 125.000 Euro. Der Förderanteil beträgt bis zu neunzig Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei einem Eigenanteil von mindestens zehn Prozent. Im Fokus stehen vor allem die Programmplanung sowie die öffentlichkeitswirksame Präsentation der Wiederaufnahme des Kulturbetriebs.

 

Förderfähige Ausgaben sind unter anderem projektbezogene Ausgaben für Planung, Organisation, Verwaltung, Akquise, Öffentlichkeitsarbeit und künstlerische Leitung; angemessene Gagen für die Musiker; veranstaltungsbedingte Sach- und Personalausgaben; Beratungen/Weiterbildungen/Qualifizierungen, zum Beispiel für Digital-Strategien/Umsetzung; Mietentgelte für Backline, Ton und Licht und sonstiges technisches Equipment; sowie Reisekosten (nach Bundesreisekostengesetz).

 

Die Vergabe der Förderung erfolgt nach dem Windhundprinzip. Maßgeblich ist dabei der Eingang eines vollständigen Antrags. Für die neue Förderrunde, die am 28. März 2022 starten soll, stehen Mittel in einer Höhe von sieben Millionen Euro zur Verfügung.

 

Antragsberechtigt sind erneut Betreiber von Musikclubs mit einer Gesamtkapazität bis maximal 2.000 unbestuhlte Plätze und einer Veranstaltungsfläche von bis zu 1.000 qm. Sie müssen nachweisen, dass sie bis zur pandemiebedingten Schließung im März 2020 seit mindestens einem Jahr einen regelmäßigen und kuratierten Konzertbetrieb realisiert haben. Musikclubs, die bereits eine Förderung erhalten haben, können einen zweiten Antrag für ein neues Livemusikprojekt stellen. Der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland, LiveMusikKommission (LiveKomm), unterstützt die Initiative Musik dabei als Partner mit seiner fachlichen Expertise aus der Clubbranche.

 

Im Rahmen von Neustart Kultur erhält die Initiative Musik aktuell außerdem zusätzliche Mittel für die Künstlerförderung sowie für mehrere Teilprogramme zur Unterstützung der von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Livemusikbranche. Neben dem Programm für Musikclubs können auch Veranstalter und Festivals aktuell Förderanträge bei der Initiative Musik stellen. Die Antragsphase für das Programm „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland für Livemusikveranstaltungen und überregionale Musikfestivals“ läuft noch bis zum 31. März 2022. Auch hier wird eine zweite Antragsrunde vorbereitet.

 

www.initiative-musik.de

 

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