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VBG erhebt Beitragsvorschüsse
Mit Beginn des Jahres 2022 ist die gesetzliche Unfallversicherung VBG zur Vorschusserhebung ihrer Mitgliedsbeiträge übergegangen. Unternehmen mit einem Beitrag ab 5.000 Euro pro Jahr zahlen nun in vier Abschlägen, von denen der erste immer am 15. Februar fällig wird. Die weiteren Zahlungen stehen anschließend am jeweils 15. Mai, August und November des Jahres an.
Für Unternehmen mit einem geringeren Beitrag ändert sich nichts: Die Zahlung ist hier weiterhin in einer Summe fällig, jeweils am 15. Mai eines Jahres. Die Verrechnung der gezahlten Vorschüsse erfolgt mit dem Beitragsbescheid im April des folgenden Jahres. Alle Mitgliedsunternehmen der VBG sollen in Kürze ihre Bescheide über den Beitragsvorschuss 2022 erhalten.
Der Beitrag 2021 wird durch die Umstellung des Verfahrens nicht erhoben. Damit gibt es keine Doppelbelastung der Mitgliedsunternehmen. Die Erhebung von Beitragsvorschüssen ist ein gängiges Verfahren, das zahlreiche Berufsgenossenschaften bereits durchführen.
Die VBG finanziert mit dem Beitrag ihrer Mitgliedsunternehmen die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung: Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Rehabilitation und Entschädigung. Sie erwirtschaftet keine Gewinne.
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